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Schlussrechnung buchen mit Korrektur der AZ durch Umsatzsteuersenkung

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letzte Antwort am 15.10.2020 17:02:34 von JimJackJohnny
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Arissimo1
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Guten Tag,

 

hat denn bereits jemand eine Schlussrechnung mit Leistungsdatum seit 1.7.20 gebucht (also insgesamt 16%), bei der eine Anzahlung mit 19% berücksichtigt werden muss?

Wie erfolgt die Korrekturbuchung der AZ? Gibt es bereits praktische Tipps?

björn
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Hallo,

 

es kommt darauf an auf welches Konto die AZ vorher eingebucht wurden?

 

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Arissimo1
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Nehmen wir mal das Beispiel erhaltene AZ 19% Konto 3272

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björn
Experte
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Dann ist das ganz easy😉.

 

Hier können Sie die AZ ganz normal auflösen wie sonst auch, da bei dem Konto immer 19% USt gezogen wird egal mit welchem Datum das Konto angebucht wird.

 

renek
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@Arissimo1  schrieb:

Nehmen wir mal das Beispiel erhaltene AZ 19% Konto 3272


Aus eigener Erfahrung (nicht das es manuell umgeschlüsselt wurde): Schauen Sie im Funktionsplan nach ob dort Funktionsergänzung 1 oder 190 steht. Bei 190 wird automatisch die AZ mit korrekten 19% USt rückgängig gemacht. Bei Funktionsergänzung 1 muss im aktuellem Vorlauf mit dem Datum der AZ gebucht werden, damit Datev das korrekt erkennt. Ansonsten gibt es dazu nicht viel zu sagen...

F_Serfling
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Hallo,

 

Ich habe diesen Monat auch den Fall das Ich eine Schlussrechnung buchen muss mit 16 % (8400). Soweit ist das klarfür mich die Buchung. Ich buchen den Erlös auf den Debitor nur Ich habe auch Verrechnungen der Umsatzsteuer durch vorherige Abschlagszahlungen von 19 %. Für mich jetzt unklar wie Ich die Umsatzsteuerrückzahlung buche??

 

Danke schonmal für die Hilfe

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renek
Fachmann
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  1. Eröffnen Sie einen Buchungsvorlauf für den aktuellen Monat (Juli).
  2. Buchen Sie den Erlös mit dem korrekten Datum (zB 15.07.)  -> USt wird mit 16% berechnet
  3. Buchen der Anzahlungen
    1. Erhalten im 1.HJ 2020 -> Buchen Sie die Anzahlungen mit dem Tag an dem sie eingingen
    2. Erhalten letztes Jahr -> Aushilfsweise nutzen Sie den 30.06. oder 01.01.

3a und 3b haben zur Folge, dass die USt mit 19% berechnet wird.

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margarete
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Hallo, ich habe dazu noch eine ergänzende Frage und bitte um Hilfe: 

 

Ich habe 4 Anzahlungen auf Abschlagsrechnungen im ersten Halbjahr, also bis 30.06., alle mit 19% Umsatzsteuer. Jetzt folgt zum 31.07.2020 die SR. Es muss ja jetzt im zweiten Halbjahr für den gesamten Rechnungsbetrag mit 16% gerechnet werden. 

 

Wie korrigiere ich das? Die Anzahlungen wurden (im Gegensatz zum anderen Beitrag hier) nicht auf das Anzahlungskonto gebucht, sondern direkt Bank an Debitor und damit kam die Steuer auf Konto 1776 (19%). Somit muss ich doch alles vom Konto 1776 runterbringen und die 16% des ganzen Rechnungsbetrags auf 1775 oder?

 

Wie gehe ich hier praktisch vor? Muss ich alle 4 Abschlagsrechnungen einzeln stornieren, falls ja, mit welchem Schlüssel? Und dann die SR voll mit 16% einbuchen?

 

Ich wäre Euch sehr dankbar für eine kurze Antwort. 

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Bonita66
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Hallo,

 

ich würde die Abschlagsrechnungen über das Konto 8410 korrigieren, eingebucht wurden sie ja über Erlöse.

 

Grüße

 

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renek
Fachmann
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@margarete  schrieb:

Wie korrigiere ich das? Die Anzahlungen wurden (im Gegensatz zum anderen Beitrag hier) nicht auf das Anzahlungskonto gebucht, sondern direkt Bank an Debitor und damit kam die Steuer auf Konto 1776 (19%). Somit muss ich doch alles vom Konto 1776 runterbringen und die 16% des ganzen Rechnungsbetrags auf 1775 oder?

 

Wie gehe ich hier praktisch vor? Muss ich alle 4 Abschlagsrechnungen einzeln stornieren, falls ja, mit welchem Schlüssel? Und dann die SR voll mit 16% einbuchen?

 


Die Verbuchung Bank an Debitor ist ja nachvollziehbar, aber warum wurde da direkt Steuer gebucht? Da muss doch auch eine Leistung gebucht worden sein. Also entweder man bucht dann zusätzlich Debitor an erhaltene Anzahlung oder eben an Erlös. Genau diese 2. Buchung wird dann bei der SR storniert. Und zwar mit dem Tag der ursprünglichen Buchung. Dadurch wird die USt korrekt aufgelöst und auf dem Debitor bleibt nur die restliche Forderung bestehen. Vorteil der Generalumkehr: Sie müssen keinen anderen Schlüssel nehmen.

Die SR muss natürlich zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung gebucht werden. Wenn das dann 16% sind, wird die gesamte Leistung mit 16% abgerechnet.

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 19
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Guten Morgen,

 

wenn die Schlussrechnung mit 16% ausgestellt wird bedarf es keiner Änderung der Anzahlungsrechnung.

(BMF, Tz. 8,12)

 

Viele Grüße

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StB-AZ
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Hallo ...

 

Was ist wenn die Abschlagsrechnungen bis in 2018 zurückgehen???

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Bonita66
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Hallo,

 

wenn die  Fertigstellung bzw. Abnahme der Maßnahme im 2. Halbjar 2020 stattfindet dann sollte insgesamt mit 16% abgerechnet werden. So verstehe ich das.

 

Viele Grüße

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renek
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Nachricht 14 von 19
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@StB-AZ  schrieb:

Hallo ...

 

Was ist wenn die Abschlagsrechnungen bis in 2018 zurückgehen???


Ich würde das dann mal mit dem fiktiven Datum 01.01. oder 30.06. machen. Da das AZ-Konto in der Regel ein Automatikkonto ist, geht es ja da nicht anders um diese mit 19% zu stornieren. Alternativ könnte man natürlich eine Aufteilungsbuchung mit Aufhebung der Automatik eingeben. Wird den meisten natürlich zu aufwändig sein.

Das mit dem Datum ist ja nur aktuell ein Thema, da wir einen Übergangszeitraum 19%/16%/19% haben. Insofern wird es mehrere Lösungen geben die die FA´s bei der Prüfung gelten lassen werden...

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renek
Fachmann
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@Bonita66  schrieb:

wenn die Schlussrechnung mit 16% ausgestellt wird bedarf es keiner Änderung der Anzahlungsrechnung.

(BMF, Tz. 8,12)


Es geht nicht um die Änderung der AZ-Rg, sondern um die Buchung um diese steuerlich korrekt von der SR abzuziehen! Wir hatten gerade eine SR auf der wir USt wieder bekommen haben, weil die SR mit 16% geschrieben werden musste, die alle AZ aber mit 19% gezahlt wurden. Rechnerisch kam somit ein Restbetrag mit negativer USt heraus.

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Bonita66
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Hallo,

 

diesen Vorgang habe ich auch so in meiner Buchhaltung verbucht. Negative Erlöse mit 19%.

 

Grüße

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renek
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@Bonita66  schrieb:

diesen Vorgang habe ich auch so in meiner Buchhaltung verbucht. Negative Erlöse mit 19%.

 


Ich buche niemals Erlöse wenn eine Anzahlung reinkommt. Eine AZ ist bei mir in der Bilanzposition erh. Anzahlung (also Verbindlichkeit) gebucht.

 

Ich buche niemals Aufwand wenn ich eine Anzahlung zahle. Diese ist in der Bilanzposition gel. anzahlung (also forderung) gebucht.

 

Wieso also negative Erlöse buchen? Erlös ist erst die SR, also wenn die Leistung von mir erbracht wurde. Wenn man so bucht, und die Leistung geht über das WJ, dann bucht man falsch! Ein Erlös ist erst bei Realisation zu buchen - hab ich zumindest mal irgendwann so gelernt...

Bonita66
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Hallo,

 

dann lösen Sie die erh.Anzahlungen mit 19% eben auf.

Unser selbstbuchende Mandant verbuchte diese Rechnungen (Zahlungen) nicht auf Anzahlungen  sondern auf das Erlös-Konto 8400.

 

Grüße

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JimJackJohnny
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Hallo das ist eigentlich ganz einfach:

 

 

Abschlagsrechnung im 1. HJ mit 19%, also 1.000 + 19% = 1.190,00

 

SR  dann im 2. HJ mit 16% 3.000 netto. 

Die Rechnung ist also:

 

       3.000,00           + 480,00 = 3.480,00
./.    1.000,00           ./. 190,00 = 1.190,00
=     2.000,00           + 290,00 = 2.290,00

auf den Erlöskonten steht aber 1.974,14 netto  zur SR also eine Differenz von 25,86 

auf dem USt-Konten steht         190,00 (19%) Abschlagsrechnung
                                                   315,86 (16%) SR    2.290,00 /1,16 = 315,86
Summe                                       505,86

also       25,86 EUR zuviel, die müssen auf Konto Nachsteuer
und jetzt kommt die entscheidende Buchung  auf Konto "Nachsteuer" bei mir 1782, in der VA ist es die KZ 65


25,86 x 1,16 =  30,00 ( = Differenz von 1.190,00 zu 1.160,00 )

 

30,00 Nachsteuer an Erlöse 

Ergebnis USt: 
USt 16% 315,86
USt 19% 190,00
Nachsteuer ./. 25,86;

Summe 480,00 - - > korrekt

Ergebnis Erlöse:

Teilrechung  :      1.000,00

SR                       1.974,14
und Nachsteuer       25,86   

Summe               3.000,00 ----> korrekt









 

 

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letzte Antwort am 15.10.2020 17:02:34 von JimJackJohnny
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