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Saldo Klasse 9 u.a.

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letzte Antwort am 20.11.2020 11:19:54 von Katharina_Schoenweiss
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floreana
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Liebe Bilanz-Spezialisten,

 

Ich bin im Bilanzieren blutige Anfängerin und habe bei einer einfachen Bilanz dringende Fragen:

 

1. die Position Saldo Klasse 9 habe ich durch Umbuchungen wie hier im Forum beschrieben auf 0 saldiert. (Dh die SV Konten gegen 9000 gebucht und den Bilanzverlust eingebucht). Nichtsdestotrotz erscheint der Posten auf der Bilanz in der Aktiva mit Saldo 0. Wie kann er gelöscht werden?

 

2. Wie kann ich die sonstigen Passiva auf der Passivseite in sonstige Verbindlichkeiten abändern ( hier: Darlehen)

 

3. Auf meiner Vorlage 2018, die ich vom Aufbau her exakt übernehmen soll, taucht die Position "nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" auf der Aktiva im UV und auf der Passiva im Eigenkapital auf. Ich kenne die Position lediglich auf der Aktiva. Kann man das wirklich so darstellen?

 

Vielen Dank für Hilfe hierbei!!!

renek
Meister
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Zu 1.)

 

Bitte einmal genauer erläutern. Wenn die Kontenklasse 9 einen Saldo ausweist, dann kommen die i.d.R. von EB-Wert-Fehlern. Andernfalls wurde in Klasse 9 falsch gebucht. Was genau mit "SV Konten" gemeint ist müsste man dann auch erklären. "Sozialversicherungskonten" deuten dann ja auf Eigenkapitalkonten oder Lohnkonten hin. Aber was genau ist gemeint?

 

Zu 2.)

 

Das liegt dann wohl an der falsch gewählten Zuordnungstabelle in den Stammdaten! Normalerweise wird unter so. Passiva ein negatives Aktivakonto ausgewiesen. Könnte also sein, dass dies auch falsch bebucht ist. Ausgehändigte Darlehen sind schließlich keine aufgenommenen Darlehen.

 

Zu 3.)

 

Sollte eigentlich als so. Aktiva dargestellt werden, also zwischen ARaP und der Auflistung von aktivischen Differenzen der Kontenklasse 9.

 

 

Also: Bitte erst einmal eine gültige und für den Mandanten passende Zuordnungstabelle in den Stammdaten heraussuchen (keine für PersGes wenn es eine KapGes ist), die dann bitte auch für das aktuelle Jahr gültig ist! Dann nach Buchungsfehlern schauen. Einfach aus der Klasse 9 umbuchen gibt es nicht. Dort wird in der Regel mit Generalumkehr storniert und die Buchung dann korrekt neu vorgenommen.

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floreana
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Erst mal vielen Dank für die prompte Antwort:

 

es ist generell möglich bzw. sicher, dass mein Vorgänger sich die Vorjahre nie um Salden oder Jahresabschlussarbeiten bemüht hat. So kann es natürlich auch sein, dass die Zuordnungstabelle unpassend gewählt ist. Mit SV-Konten meinte ich Saldenvortrags-Konten. Kann die Zuordnungstabelle denn einfach unterjährig geändert werden? Es handelt sich im übrigen um eine kleine GmbH mit Ist-Versteuerung. Darf man denn eigentlich bei den Jahresabschlussauswertungen bei rechter Mausstaste "Posten bearbeiten" die Bezeichnung der Position ändern oder ist davon abzuraten?

 

 

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bfit
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Moin,

ich denke, Sie sollten sich zumindest für das erste Jahr an einen Steuerberater wenden.

 

Sie schreiben, dass Sie absolute Anfängerin im Bereich Bilanzierung sind und in Ihrem zweiten Post, dass Ihr Vorgänger sich in den Vorjahren nie um Salden und Jahresabschlussarbeiten bemüht hat. Damit haben Sie dann ja noch nicht einmal eine konsistente Vorlage an der Sie sich entlang hangeln können.

 

Auch wenn es sich um eine kleine GmbH mit einem "einfachen" Jahresabschluss handelt, ist es m. E. heute auf keinen Fall mehr möglich ohne fundiertes Wissen, einen solchen Abschluss zu erstellen. Sie müssen eine Handelsbilanz erstellen, die im Bundesanzeiger hinterlegt oder offengelegt werden muss. Sie müssen eine Steuerbilanz erstellen, die Sie dem Finanzamt elektronisch übermitteln müssen. Und auch wenn eventuell in der Handels- und der Steuerbilanz dieselben Bilanzposten mit denselben Werten stehen, sind in jedem Fall für die Handels- und die Steuerbilanz unterschiedliche Zuordnungstabellen zu wählen (wie das jetzt zukünftig bei der Erstellung nach Kontenzwecken aussieht, weiß ich selber noch nicht).

 

Ich glaube nicht, dass die Community Ihnen da die Hilfe geben kann, die Sie benötigen. - Auch wenn wir gerne helfen 😊.

 

Viel Erfolg und viele Grüße aus dem Norden,

bfit

 

P.S.: Übrigens: Könnte es bei Ihrer ersten Frage sein, dass im Geschäftsjahr der Saldo der Klasse 9 zwar 0,00 ist, aber im Vorjahr noch einen Saldo ausweist?

Gelöschter Nutzer
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@bfit  schrieb:

Moin,

ich denke, Sie sollten sich zumindest für das erste Jahr an einen Steuerberater wenden.


Richtig. Wobei komisch ist, dass Sie mit dem Jahresabschlussteil buchen, da das die Version für Steuerberater ist. Vielleicht einfach mal die Chefin oder die Kollegen fragen? Dort kommt auch das Honorar für den Jahresabschluss an.

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floreana
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Oh ja, Sie haben absolut Recht! Ein Steuerberater ist an meiner Seite. Nur dass mein Vorgänger ihn wohl mit selbst erstellten Excel Sheets versorgt hat und ich gerne die korrekten Werte in der Datev Buchführung/ im Jahresabschluss hätte.....aber das dauert dann wohl etwas länger als gedacht und ist nicht mal eben so per Knopfdruck erledigt. Zu Ihrem PS: exakt so ist es! 

Danke für Ihre offenen Worte! 

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bfit
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Dann ist doch eigentlich alles ganz einfach:

Rufen Sie den Steuerberater an und bitten Ihn bzw. die für Ihre Firma zuständige Sachbearbeiterin um Hilfe. Das zahlt sich in den nächsten Jahren für beide Seiten aus. Optimieren Sie gemeinsam den Prozess und die Arbeitsteilung. Wer sagt Ihnen, dass Ihr Steuerberater mit den zur Verfügung gestellten Excel-Tabellen effizient arbeiten konnte.

Reden Sie mit dem Steuerberater ganz offen, es ist keine Schande, mal etwas nicht zu wissen. Wir haben alle mal angefangen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und viel Spaß mit der neuen Aufgabe.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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renek
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Richtig. Wobei komisch ist, dass Sie mit dem Jahresabschlussteil buchen, da das die Version für Steuerberater ist. Vielleicht einfach mal die Chefin oder die Kollegen fragen? Dort kommt auch das Honorar für den Jahresabschluss an.

Ach nö, nicht doch! Ich buche auch im Unternehmen im JA-Teil! Warum? Weil ich für den JA verantwortlich bin. Selbst StB´s berufen sich doch darauf, dass sie ausschließlich steuerliche Sachverhalte prüfen, der JA aber durch den Mandant selbst erstellt wurde. Viele Grüße an den Haftungsausschluss bei Prüfungen. Wieso sollte ich dann nicht im JA buchen, wenn ich doch dafür verantwortlich bin? Ich zahle das im übrigen auch!

 

Zudem: Würde die Datev eine Bilanz ohne JA-Teil anzeigen, bräuchten es manche Mandanten auch nicht. 😉

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renek
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@bfit  schrieb:

Dann ist doch eigentlich alles ganz einfach:

Rufen Sie den Steuerberater an und bitten Ihn bzw. die für Ihre Firma zuständige Sachbearbeiterin um Hilfe. Das zahlt sich in den nächsten Jahren für beide Seiten aus. Optimieren Sie gemeinsam den Prozess und die Arbeitsteilung. Wer sagt Ihnen, dass Ihr Steuerberater mit den zur Verfügung gestellten Excel-Tabellen effizient arbeiten konnte.

Reden Sie mit dem Steuerberater ganz offen, es ist keine Schande, mal etwas nicht zu wissen. Wir haben alle mal angefangen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und viel Spaß mit der neuen Aufgabe.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit


Firma? 😄 Ich bin leider Bilanzbuchhalter, aber dafür das StB´s immer auf korrekte Begriffe fixiert sind stört es offensichtlich niemanden das es eigentlich Unternehmen heißen müsste. 😉

 

Allerdings gebe ich Ihnen vollkommen Recht! Man sollte den workflow zwischen Mandant und StB optimieren und das bedeutet immer reden und in die Lage des anderen versetzen. Genau das fehlt mir häufig auf der Seite der StB (auf der ich auch schon gearbeitet habe). Sei es drum. Hier müsste der StB ganz klar mal die Salden kontrollieren. Wie kann er die E-Bilanz abgeben ohne korrekten Ausweis und ohne Fehlern in Kontoklasse 9? Das lässt doch das Tool gar nicht zu...

Vielleicht müsste einfach auch nur der Datenbestand einmal abgeglichen werden? Hier könnte es einmal zu einem Fehler bei der Datenpflege gekommen sein.

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renek
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@floreana  schrieb:

Kann die Zuordnungstabelle denn einfach unterjährig geändert werden? Es handelt sich im übrigen um eine kleine GmbH mit Ist-Versteuerung. Darf man denn eigentlich bei den Jahresabschlussauswertungen bei rechter Mausstaste "Posten bearbeiten" die Bezeichnung der Position ändern oder ist davon abzuraten?

 


Also, die Zuordnungstabelle kann solange geändert werden, wie der Abschluss nicht festgeschrieben ist. Theoretisch geht das dann immer noch, macht man aber nicht. Die Tabelle muss in jedem Jahr auf die aktuelle umgestellt werden, sobald diese durch die Datev freigegeben ist. Besonders wichtig für den steuerlichen Teil, da die Taxanomie in der E-Bilanz sich gerne einmal ändert.

 

Posten bearbeiten? Nunja, wenn diese statt in der Aktiva in der Passiva angezeigt werden sollen, so würde ich das nicht machen. Bilanzstetigkeit würde ich hier einwerfen.

 

Wie geschrieben: Die Zuordnungstabelle wenn richtig gewählt ist, wird alles in der Regel auch korrekt angezeigt!

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Gelöschter Nutzer
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@renek  schrieb:
Ach nö, nicht doch! Ich buche auch im Unternehmen im JA-Teil! Warum? Weil ich für den JA verantwortlich bin. Selbst StB´s berufen sich doch darauf, dass sie ausschließlich steuerliche Sachverhalte prüfen, der JA aber durch den Mandant selbst erstellt wurde. Viele Grüße an den Haftungsausschluss bei Prüfungen. Wieso sollte ich dann nicht im JA buchen, wenn ich doch dafür verantwortlich bin? Ich zahle das im übrigen auch!

Sehr geehrte Damen und Herren des @Datevvorstandes,

ist das auch eine Folge der Satzungsänderung?  Ich behaupte, dass so etwas ist nicht im Interesse der Eigentümer der Steuerberatergenossenschaft ist. Natürlich kann ich verstehen, dass ein Bilanzbuchhalter gerne im Unternehmen oder selbstständig mit den uns SteuerberaterInnen vorbehaltenen Datevprogrammen arbeiten will. Wir Steuerberater wollen das in der Mehrheit aber nicht, da wir uns nicht selbst Konkurrenz machen wollen und auch nicht müssen. Sollen diese Kunden doch andere Programme nutzen. Ich finde auch sehr erstaunlich, dass renek die Jahresabschlussversion von ReWe offiziell benutzen kann, obwohl es diese Version offiziell gar nicht für den Mandantenbezug gibt. Wer hat da gemauschelt?

Dazu passt auch diese Anzeige:

datevarmbänder.JPG

Auch hier ist nicht erkennbar und offensichtlich auch nicht erwünscht, dass die Interessenten sich an ihre SteuerberaterInnen wenden, sondern es wird auf die Vertriebshotline der Datev verlinkt. 

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renek
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Lieber KarlSchmidt,

 

gemauschelt wurde da gar nichts. Wir haben den JA ganz normal von unserem StB bekommen. Anfrage gestellt, Preisunterschied wurde genannt und dann wurde umgestellt.

 

Und glauben Sie mir eins: Wenn es nach mir ginge, hätten wir auch was günstigeres mit vergleichbaren Umfang eingeführt. Hier kommen wir aber unserem StB entgegen, der sonst mehr zu tun hätte beim erstellen der StE´s, e-Bilanz und Offenlegung. Oder unser Prüfer, der schließlich auch mit Datev arbeitet. Sie sehen das vielleicht anders, aber wir kommen so StB und WB entgegen und sparen ihnen Zeit! Zeit die die StB´s bspw nicht haben (so zumindest die BStBK zur Forderung von Fristverlängerungen vor 2 Tagen auf Twitter).

 

Und lesen und verinnerlichen Sie mal den letzten Satz des Bildes!

"Gerade jetzt gilt mehr denn je: Gemeinsam lässt sich alles besser machen!"

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

die AGB-konforme Inanspruchnahme von DATEV-Leistungen ist für DATEV sehr wichtig. Die Inanspruchnahme von DATEV-Leistungen durch Unternehmen als Mandanten geschieht demnach über bzw. unter Einbindung der DATEV-Mitglieder. Dabei dürfen Unternehmen als Mandanten DATEV-Leistungen nur für interne Zwecke und zur Zusammenarbeit mit dem Mitglied nutzen. Hieran hat sich auch durch die Satzungsänderung im Jahr 2018 nichts geändert.

 

Auch in der Anzeige wird auf die Steuerberatung hingewiesen und auf der Landingpage (https://www.gemeinsam-besser-machen.de) auf SmartExperts verlinkt. Weitere Anzeigenkampagnen fokussieren die Steuerberatung genauso wie zum Beispiel:

 

Landingpage (Corona-Krise Updates):

k_schoenweiss_0-1605866748004.png

 

Oder auch:

 

Landingpage (Margarete):

k_schoenweiss_1-1605866881370.png

 

Über die genannte Hotline-Nummer können interessierte Mandanten Kontakt zur DATEV aufnehmen. Hier werden sie dann auf den Steuerberater verwiesen.

 

Erhalten wir konkrete Hinweise auf nicht satzungskonformen Programmeinsatz, werden diese selbstverständlich geprüft und gegebenenfalls Maßnahmen eingeleitet.

 

Der Vorstand ist über diese Antwort informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Moderatorin Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG

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letzte Antwort am 20.11.2020 11:19:54 von Katharina_Schoenweiss
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