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Saldenvortrag Banksaldo zum 01.01.

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letzte Antwort am 25.05.2021 10:39:50 von taniafiwi
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MBC
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten (Einzelunternehmer) von einem Steuerberater übernommen, aber haben seitens des Vorberaters aus Gründen, die hier nicht kommuniziert werden sollen, weder Auswertungen noch andere Hinweise auf die Salden zum 31.12. des Vorjahres. Zum Glück handelt es sich bei dem Mandanten um einen Gewinnermittler, so dass lediglich die Bank- und Kassensalden zum 01.01. des betreffenden Jahres vorgetragen werden müssen. Meine Frage ist, ob ich den Wert des Banksaldos zum 01.01., der ja EIGENTLICH buchhalterisch dem des 31.12. des Vorjahres entsprechen MÜSSTE, einfach gegen das SV-Konto "9000" (SKR03)  vortragen kann. 

Danke für (mindestens) eine Antwort.

 

Viele Grüße

 

seprof
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Rückfragen: Sind Sie Steuerberater? Was lässt Sie an ihrer Vorgehensweise zweifeln?

MBC
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Wäre ich Steuerberater, würde ich diese Frage höchstwahrscheinlich nicht gestellt haben 😉

Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich einfach davon ausgehen darf, dass der Banksaldo zum 31.12. des Vorjahres lt. Vorberater dem tatsächlichen Endbestand des Kontos entspricht, indem ich ihn gegen "9000" vortrage.

Andererseits sollte ich davon ausgehen können MÜSSEN. Ja, Sie haben recht. Vielleicht habe ich einmal zu viel um die Ecke gedacht. Vielen Dank!

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seprof
Fachmann
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Nachricht 4 von 7
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Also, sie sprechen hier vom Vorberater, deswegen meine Frage.

 

Wenn Sie als Steuerpflichtiger selbst ihre 4 (3) Gewinnermittlung machen und die USt-VA abgeben wollen, dann ist es völlig in Ordnung diese Frage zu stellen.

 

Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber sollten Sie hier als Buchführungshelfer oder „Unternehmensberater“ gefragt haben, dann stellt sich mir als Steuerberater schon die Frage, ob Sie das notwendige KnowHow haben eine solche Dienstleistung anzubieten.

 

Damit tun Sie ihrem Kunden und sich selbst wirklich keinen Gefallen.

seprof
Fachmann
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Nachricht 5 von 7
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bodensee
Allwissender
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Nur Bank und Kasse als Vortragswert ? 

 

Vielleicht ein bisschen einfach gemacht Was ist mit Anlagevermögen, was ggf. mit der 10 Tages Regelung ? Warum hat der Mandant keine Auswertungen zum 31.12. vom Vorberater , so er seine Rechnungen bezahlt hat, hat er darauf einen Rechtsanspruch. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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taniafiwi
Einsteiger
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Einfach den 1. Kontoauszug des neuen Jahres anschauen, den Anfangsbestand zum 01.01. lt. Kontoauszug buchen, fertig. Zugriff aufs Bankkonto hat der Mdt doch selbst.

 

Wie oben aber bereits erwähnt, sollte es nicht einfach bei "man bekommt keine Daten" belassen. Das MUSS rausgegeben werden (sofern Mdt. alles bezahlt hat). Es gibt ggf. noch mehr Vortragswerte als nur Kasse/Bank.

 

VG

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letzte Antwort am 25.05.2021 10:39:50 von taniafiwi
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