Hallo zusammen, wir haben einen Mandanten (Einzelunternehmer) von einem Steuerberater übernommen, aber haben seitens des Vorberaters aus Gründen, die hier nicht kommuniziert werden sollen, weder Auswertungen noch andere Hinweise auf die Salden zum 31.12. des Vorjahres. Zum Glück handelt es sich bei dem Mandanten um einen Gewinnermittler, so dass lediglich die Bank- und Kassensalden zum 01.01. des betreffenden Jahres vorgetragen werden müssen. Meine Frage ist, ob ich den Wert des Banksaldos zum 01.01., der ja EIGENTLICH buchhalterisch dem des 31.12. des Vorjahres entsprechen MÜSSTE, einfach gegen das SV-Konto "9000" (SKR03) vortragen kann. Danke für (mindestens) eine Antwort. Viele Grüße
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