Hallo zusammen,
ich habe einen Fall wo ein Einzelunternehmer betrieblich nach London eingeladen wurde und die dazugehörigen Kosten vom Veranstalter getragen worden sind. Vor Ort hat der Mdt. noch Sachzuwendungen bekommen, die als Geschenke versteuert werden müssen. Sind die Reisekosten ebenfalls zu versteuern? Man könnte einen privaten Vorteil unterstellen...
Lieben Dank vorab!
Nur ein unverbindlicher Gedanke. Überwiegt nicht der private Anteil? Und nach Verrechnung von Reisekosten und Geschenken verbleibt kein Überschuss? Könnte man den Vorgang dann nicht insgesamt im Privatbereich belassen.
Im Prinzip ist die gesamte Reise ein geldwerter Vorteil, und als solches zu versteuern, wenn der Veranstalter die Kosten betrieblich als Aufwand verbucht.