Hallo zusammen,
laut Datev-Dokument 1008471 darf der Arbeitgeber kein Sachbezug gewähren, solange der Auszubildende weniger als die Pfändungsfreigrenze ausgezahlt bekommt.
Im Dokument 1070239 ist das wohl möglich.
Kann es sein, dass 1070239 falsch ist?
Vielen Dank im Voraus!
29.06.2022
14:20
zuletzt bearbeitet am
29.06.2022
15:29
von
Wolfgang_Stein
Hallo,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Den im Dokument 1008471 unter Punkt 2.1 beschriebenen Sachverhalt finden Sie in unserem Lohn und Gehalt-Dokument 1008514 – Pfändung in Verbindung mit Sachbezügen abrechnen – Beispiel Lohn und Gehalt ebenfalls unter Punkt 2.1.