Hallo zusammen, laut Datev-Dokument 1008471 darf der Arbeitgeber kein Sachbezug gewähren, solange der Auszubildende weniger als die Pfändungsfreigrenze ausgezahlt bekommt. Im Dokument 1070239 ist das wohl möglich. Kann es sein, dass 1070239 falsch ist? Vielen Dank im Voraus!
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