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SKR45 und der digitale Finanzbericht

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letzte Antwort am 20.07.2021 08:57:15 von Philipp_Perout
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Dennis_
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei der Übermittlung des Digitalen Finanzberichts werden derzeit nur wenige SKR unterstützt. Wir benötigen aktuell zum Beispiel SKR 45. 

Gibt es eine Übergangslösung oder eine Information wann weitere Kontenrahmen seitens DATEV unterstützt werden?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Dennis Kortum

DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Kortum,

 

aktuell können nur Abschlüsse mit den in Dokument 1032006 (Digitaler Finanzbericht – Hinweise und Einschränkungen) genannten Kontenrahmen mittels digitalem Finanzbericht übermittelt werden.

 

Beim Digitalen Finanzbericht sind wir DATEV-seitig immer auch darauf angewiesen, was die Software der Banken verarbeiten kann.
Da es sich beim SKR 45 um eine Branche handelt, müssten vorher auch die entsprechenden Branchentaxonomien (also Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) von Seiten der Banken unterstützt werden.


Das ist bislang nicht der Fall und auch in absehbarer Zeit ist nicht mit einer Umsetzung zu rechnen.

Es bleibt vorerst nur der „herkömmliche“ Übermittlungsweg in Papierform.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

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swenzel
Einsteiger
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Hallo Herr Perout,

 

um das Thema noch mal aufzugreifen:

 

Wir haben für 2019 für einen Mandanten den Digitale Finanzbericht erfolgreich übermittelt (SKR51).

 

Für 2020 kommt der Hinweis, dass die gewählte Branche nicht unterstützt wird. Eine Übermittlung ist plötzlich nicht mehr möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Wenzel

 

 

 

EBA00213.png

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Guten Tag Herr Wenzel,

 

hier liegt wahrscheinlich folgender Sachverhalt vor (Auszug aus Einschränkungen und Hinweise zum Digitalen Finanzbericht):

 

Sofern der Bestand noch nicht auf den neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt ist (weitere Informationen: Umstellungsstatus erkennen (Dok.-Nr. 1007274)), wird die Datenübermittlung für Jahresabschlüsse auf Basis folgender Zuordnungstabellen (jeweils SKR03 oder SKR04 bzw. SKR51 und SKR14) unterstützt.....

 

Zum Zeitpunkt, als Sie versucht hatten, den 2020er-Abschluss zu übermitteln, war die Umstellung auf den neuen Jahresabschluss sicherlich schon erfolgt. Dort ist aktuell nur die Branche Land- und Forstwirtschaft übermittelbar.

 

Ausblick: Ab DATEV-Programme 15.0 (Auslieferung per DFÜ voraussichtlich ab 05.08.) können Bestände mit SKR 51 (und weitere Branchen, die auch bisher auf Basis SKR 03/04 möglich waren) wieder übermittelt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 20.07.2021 08:57:15 von Philipp_Perout
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