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SEPA-Sammellastschriftmandat - muss Begleitzettel an die Bank

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letzte Antwort am 22.11.2022 16:22:12 von Markus_Richter
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KruegerKOB
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

muss beim Datev Zahlungsverkehr nach dem Ausführen einer SEPA-Sammellastschrift der Begleitzettel an die Bank geschickt werden?

 

LG

 

 

 

 

_______________________________________________

Kategorie geändert von @Kristina_Nering 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
370 Mal angesehen

Nein. Wenn Sie den Begleitzettel sehen/ausdrucken können, ist i.d.R. im Onlineportal der Mandantenbank ein Freischaltauftrag (evtl. verzögert) mit dem selben Betrag zu sehen/bearbeiten. 

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Markus_Richter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
326 Mal angesehen

Hallo,

 

sofern Sie die Lastschrift mit dem Sammelverfahren an die Bank senden, muss der Begleitzettel unterschrieben an die Bank geschickt werden, es sei denn, Sie haben mit der Bank etwas anderes Vereinbart. (z.B. das die Sammellastschrift im Onlinebanking Portal zur Freigabe bereit steht)

 

Sofern Sie die Sammellastschrift mit EBICS oder dem PIN/TAN-Verfahren an die Bank senden, ist der Begleitzettel für die Freigabe irrelevant.

 

Grüße aus Nürnberg,

 

Markus Richter 

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letzte Antwort am 22.11.2022 16:22:12 von Markus_Richter
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