Hallo zusammen,
muss beim Datev Zahlungsverkehr nach dem Ausführen einer SEPA-Sammellastschrift der Begleitzettel an die Bank geschickt werden?
LG
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Kategorie geändert von @Kristina_Nering
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Nein. Wenn Sie den Begleitzettel sehen/ausdrucken können, ist i.d.R. im Onlineportal der Mandantenbank ein Freischaltauftrag (evtl. verzögert) mit dem selben Betrag zu sehen/bearbeiten.
Hallo,
sofern Sie die Lastschrift mit dem Sammelverfahren an die Bank senden, muss der Begleitzettel unterschrieben an die Bank geschickt werden, es sei denn, Sie haben mit der Bank etwas anderes Vereinbart. (z.B. das die Sammellastschrift im Onlinebanking Portal zur Freigabe bereit steht)
Sofern Sie die Sammellastschrift mit EBICS oder dem PIN/TAN-Verfahren an die Bank senden, ist der Begleitzettel für die Freigabe irrelevant.
Grüße aus Nürnberg,
Markus Richter