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Rechnung von Kleinunternehmer

9
letzte Antwort am 22.04.2026 13:30:21 von alex7763
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Karin1
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Guten Morgen!

 

Ich habe eine Rechnung eines Kleinunternehmers ohne USt. erhalten. Bin mir nicht sicher, wie ich diese richtig bei DATEV verbuche.

Kann mir kurz jemand helfen zwecks Konto (Lohnart).

 

DANKE

 

Gruß

Karin Leibmann

alma82
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Moin, 

 

was genau wollen Sie machen? Was hat eine Rechnung eines Kleinunternehmers mit Lohnarten zu tun?

Wollen Sie nun einen Lohn abrechnen oder eine Rechnung verbuchen? Wenn Rechnung verbuchen, was hat der Kleinunternehmer Ihnen in Rechnung gestellt? Mit welchem SKR arbeiten Sie?

 

Gruß Alma82

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rschoepe
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@Karin1  schrieb:

Bin mir nicht sicher, wie ich diese richtig bei DATEV verbuche.


Wie sonst auch, nur eben ohne USt-Schlüssel bzw. bei Automatikkonten (z.B. #4400 SKR04) mit Schlüssel 40.

 


@Karin1  schrieb:

Kann mir kurz jemand helfen zwecks Konto (Lohnart).

Dafür müsstest du uns sagen, wofür die Rechnung ist und welchen SKR du nutzt. 😉

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alma82
Fortgeschrittener
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@rschoepe  schrieb:

@Karin1  schrieb:

Bin mir nicht sicher, wie ich diese richtig bei DATEV verbuche.


Wie sonst auch, nur eben ohne USt-Schlüssel bzw. bei Automatikkonten (z.B. #4400 SKR04) mit Schlüssel 40.

Oder mit Schlüssel 490 um auch beim Abschluss noch zu wissen, dass ich den Schlüssel nicht nur vergessen habe. 🙈

rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 10
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Ok, den kannte ich noch nicht. Wobei wir mittlerweile bei fast allen Mandanten mit digitalen Belegen buchen, so dass man im Zweifel immer nochmal nachschauen kann.

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Karin1
Einsteiger
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Hatte mich falsch ausgedrückt...., möchte die Rechnung verbuchen. Arbeite mit SKR 03.

 

Uns wurde Softwareprogramme zur Verfügung gestellt.

 

Gruß

Karin

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rschoepe
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Dann solltest du dich erstmal an euren Steuerberater (von dem ihr die DATEV-Software bekommen habt) wenden.

Grundsätzlich gilt aber das von mir bzw. @alma82 gesagte.

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Karin1
Einsteiger
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Nein, es geht nicht um Datev Software, sondern um Zeichnungs-Programme (Software) die hier im Haus von unseren Technikern zum Erstellen der Konstruktionszeichnungen benutzt werden. 

 

Gruß

Karin 

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rschoepe
Experte
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Zum Verständnis: ihr habt Software von jemandem gekauft (lizenziert? einmalige Gebühr? monatliche?), der die Kleinunternehmerregelung nutzt und die Rechnung daher ohne USt ausstellt.

Dann solltest du in jedem Fall mit eurem Steuerberater reden, je nachdem muss die nämlich ins Anlagevermögen gebucht und aktiviert (abgeschrieben) werden.

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alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
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Das Wichtigste in unserer Branche: "Sachverhalt, Sachverhalt, Sachverhalt".

 

Bitte die Geschichte vollständig erzählen, dann kann ggf. auch ein sinnvoller Tipp kommen.

 

 

Gruss Alex

9
letzte Antwort am 22.04.2026 13:30:21 von alex7763
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