Guten Tag!
Folgende Situation:
Unternehmer hat sein Gewerbe zum 31.01.2023 abgemeldet und beendet.
Grund (Zitat): "Keinen Bock mehr, ich wandere aus."
Hat scheinbar aber nicht so geklappt wie er sich das vorgestellt hat.
Jedenfalls steht der Unternehmen kürzlich wieder vor der Tür mit einer neuen Gewerbeanmeldung zum 01.07.2023 und meint, wir sollen wieder die Fibu machen.
Frage:
Wie löst man das im Rechnungswesen? Kann ich den Bestand einfach weiterführen und die Auswanderungsmonate einfach überspringen oder muß ich eine neue Mandantennummer vergeben?
In den Hilfedokumenten habe ich nichts dazu gefunden und wir hatten so einen Fall bisher noch nie. Bei der nahtlosen Fortführung würde aber m.E. in den JA-Auswertungen falsche Beginn- und Ende-Daten erscheinen.
Danke für den Input.
Gruß
E.H.
Es ist eine neue Gewerbeanmeldung durch dem Mandanten beantragt worden und somit ein neuer Mandant mit einer neuen Mandantennummer zu vergeben.
Und schon allein wegen des JA wäre ein Fortführen nicht möglich.
Sie legen den Firbuzeitraum dann neu an ab 01.07.2023 und könnten auch die Inventare, RZ-Bankinfo (falls vorhanden) auf die neue Mandantennummer überführen.