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ReWe, PC-RZ-Info bzw. Kontenzwecke prüfen

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letzte Antwort am 22.02.2019 14:20:23 von martinkolberg
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martinkolberg
Meister
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Bei jedem Öffnen von ReWe- Beständen werde ich von unten stehendem Fenster begrüßt:

in diesem Fall handelt es sich um die Buchung, um bei der GewSt einen Veräußerungserlös zu übergeben. In anderen Fällen handelt es sich um die Konten 17##, die seit Jahren genutzt sind, deren OPOS- Funktionen aktiv sind und die durch Verknüpfungen in den BiBer dort zu vollautomatischen Erläuterungen führen. Daß diese Meldung auch bei alten Beständen kommt, ist einfach nur peinlich.

Wunsch: Nach einmaligen Prüfen soll der Anwender die Möglichkeit haben, diesen Dialog stumm zu schalten.

Begründung: Es obliegt nicht der Buchhaltung zu entscheiden, ob diese Konten zu nutzen sind. Vielleicht ist geplant, zur Steuerbilanz eine Umgliederung vorzunehmen.

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bodensee
Allwissender
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Dem Wunsch schließe ich mich sofort an.

Seit der DVD 12.0 - natürlich wg. der geplanten Umstellung auf Kontenzwecke- häufen sich die merkwürdigen und oft nicht nachvollziehbaren einbahnstraßenschilder der Datev.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

mit Installation der DVD 13.1 im Januar 2020 werden die Jahresabschlüsse  auf Basis von Kontenzwecken erstellt. Die Umstellung der Bestände erfolgt sukzessive.

Liegen in einem Datenbestand dann Kontenzweckfehler vor, werden die betroffenen Konten  als Auffangposten ausgewiesen. Die Übermittlung der Offenlegung, der E-Bilanz und die Nutzung der Steuerschnittstellen ist erst dann möglich wenn Kontenzweckfehler korrigiert wurden.

Deshalb raten wir Ihnen dringend dazu, zu prüfen warum Kontenzweckfehler vorliegen und diese durch das Verwenden korrekter Konten bzw. durch Änderung des Kontenzwecks zeitnah zu bereinigen. Eine Abschalten oder auf erledigt setzen dieser Funktion wird es deshalb nicht geben. Denn in den kommenden Jahren ist auch eine Umstellung der Wertaufbereitung der BWA geplant.

Die Kontenzweckprüfung erfolgt ab Wirtschaftsjahr 2016 weil wir Sie seit der DVD 10.1 (Auslieferung im Januar 2017) in den Jahresabschlussauswertungen auf Kontenzweckfehler aufmerksam machen.

@ Herr Kolberg: Das Konto 9984 ist vorgesehen für die Gewinnkorrektur nach §60 EstDV  bei Beständen ohne festgelegte Bereiche im Tool latente Steuern. Über Stammdaten | Informationen zum Konto können Sie in den Kontenerläuterungen nachlesen für welchen Sachverhalt ein Konto vorgesehen ist.

Alle weiteren Informationen und Hintergründe warum eine neue Wertaufbereitung geplant ist und welche Vorteile sie bietet finden Sie unter www.datev.de/kontenzweck .

Mit freundlichen Grüßen

KAtrin Dietrich

Produktmanagement Jahresabschluss

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Sehr geehrte Frau Dietrich,

Die Kontenzweckprüfung erfolgt ab Wirtschaftsjahr 2016 weil wir Sie seit der DVD 10.1 (Auslieferung im Januar 2017) in den Jahresabschlussauswertungen auf Kontenzweckfehler aufmerksam machen.

Basta! .... da haben Sie sich ja wohl im Ton vergriffen ...

Sie sprechen hier mit den Eigentümern der Datev (also Ihre Arbeitgeber), die die Datev genossenschaftlich betreiben, um eine Unterstützung bei EDV technischen Fragestellungen zu erhalten.

Wenn die Datev eine Umstellung der Bilanzaufbereitungslogik vornimmt, müssen sich die Verantwortlichen der Datev natürlich damit beschäftigen, wie für die Vergangenheit ein reibungsloser Übergang vom alten zum neuen System möglich ist. Egal welches Jahr man für den Übergang ausguckt, wird immer ein Vergleichsvorjahr anders aufbereitet werden müssen.

Jetzt einfach möglichst weit zurückzugehen, damit das Problem möglichst wenig Anrufer bei der Datev betrifft, ist schon heftig, denn damit wird ein größeres Problem auf uns Anwender verschoben.

Also denken Sie und Ihre KollegInnen bitte einmal nach, was ein vernünftiges Vorgehen ist. Einfach zu sagen: Ätsch, wir haben ja im Januar 2017 schon gesagt, dass die Kontenzweckaufbereitung irgendwann kommt und deswegen machen wir die Umsetzung rückwirkend ab 2016, ist dreist.

Übrigens sind wir es leider gewohnt, dass die Datev Dinge ankündigt, die sie dann doch nicht oder viel später schafft (oder kennen Sie ein Datev Steuern PRO Programm mit den tollen - immer noch nicht umgesetzten - Neuerungen?).

Kollegiale Grüße

Jupp Schmitz

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DATEV-Mitarbeiter
Katrin_Dietrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

es war nicht meine Absicht Sie persönlich anzugreifen.

In einem gelöschten Beitrag wurde kritisiert warum Stand Januar 2019 so alte Jahre wie 2016 geprüft werden. Der Hinweis, dass die Kontenzweckprüfung bereits 2017 in Kanzlei-Rechnungswesen vorhanden ist, soll das erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Dietrich

Produktmanagement und Service

DATEV eG

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Dietrich,

vielen Dank für die weiteren Erläuterungen. Ich halte diesen aktiven Hinweis durch die automatische Anzeige der PC-RZ-Info bei vorhandenen Fehlern oder Problemen für sinnvoll. Auch in Hinblick auf den ansonsten nicht absehbaren Mehraufwand, wenn sich erst bei der Jahresabschlusserstellung mit dieser Thematik auseinander gesetzt wird.

Auch den Status zur Kontenzweckprüfung direkt im DATEV Arbeitsplatz finde ich hilfreich.

Das gleiche Verhalten taucht im Programm ja auch auf, falls beim Periodenabschluss, beim Senden der Daten, beim RZ-Bestand oder bei der Datenübermittlung Fehler oder Warnungen aufgetreten sind.

Ursprünglich befasste sich die PC-RZ-Info ja ausschließlich mit Sendeaufträgen, RZ-Beständen und Datenübermittlungen (daher vermutlich auch der Name).

Mittlerweile sind noch der Periodenabschluss sowie die Kontenzweckprüfung hinzugekommen. Unter diesen Gesichtspunkten halte ich die Bezeichnung PC-RZ-Info mittlerweile für etwas irreführend. Besser fände ich beispielsweise "Bestandsinfo" oder "Technische Info".

Viele Grüße

Christian Wielgoß

bodensee
Allwissender
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Dem schließe ich mich gerne an technische Info halte ich für am sinnvollsten.

Bei Bestandsinfo und Einbahnstraße wird ansonsten gleich das Horrorszenario Bestand defekt  eingeblendet.

Einen schönen Feierabend an die community

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martinkolberg
Meister
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Sehr geehrte Frau Dietrich,

früher kam dieses Fenster ausschließlich, wenn es Inkonsistenzen zum RZ- bestand kam und ein sofortiges administratives Eingreifen notwendig war.

und jetzt...

Wenn das übliche Verbindlichkeits- Konto bebucht wird, dann poppt dieses Fenster auf und wird folglich von der Buchhaltung ungelesen weggeklickt.

Die Zuordnungsproblematik tritt beim finalen Senden der E-Bilanz auf und da besteht noch immer die Möglichkeit, individuell einzugreifen.

Auch wurde vor Ewigkeiten bereits der Wunsch ausgesprochen, daß im Kanzleikontenrahmen individuelle Funktionsanpassungen möglich sind, die auch für die E-Bilanz greifen.

Dringender Wunsch:

Diese Meldung kommt ausschließlich im Jahresabschluß- Teil.
Der JA- Mitarbeiter wird dann eine Lösung erarbeiten und die Buchhaltung informieren, welches Konto in Zukunft zu nutzen ist.

Das Meldefenster mit RZ-Status darf wirklich nur bei RZ- Bestandsproblemen kommen.

PS: Das Konto 9984 wurde exakt für die Gewinnkorrektur verwendet. Nur nicht für "latente Steuern" sondern für die Übergabe nach GewSt, wo es genauso funktioniert, wenn der Gewinn der Bilanz nach nach §60 EstDV  zu korrigieren ist und die Automatik ohne manuelle Korrektur sicher funktionieren soll.

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DATEV-Mitarbeiter
Slobodan_Jeremic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

der RZ-Status, war der erste Hinweis der innerhalb der PC-RZ-Info, umgesetzt wurde. Später kamen weitere Infos dazu - Buchungsperiode abschließen - hier werden sowohl PC- als auch RZ-Infos angezeigt. Und jetzt der Kontenzweckstatus - was eine PC-Info ist. Es werden sowohl PC- als auch RZ-Infos aktiv angezeigt. Daher ist der Name bewusst allgemeiner gewählt. Der Vorschlag "Technische Info" ist nicht ganz passend. Da es sich eher um "fachliche" Prüfungen handelt und der Hinweis auf "RZ" fehlt. Auch mit dem zweiten Vorschlag "Bestandsinfo" verbinden einige Anwender etwas anderes - siehe Beitrag von Herrn Eberhardt.

Mit freundlichen Grüßen

Slobodan Jeremic

Teamleiter Produktmanagement FIBU Datenübermittlung

DATEV eG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Dringender Wunsch:

Diese Meldung kommt ausschließlich im Jahresabschluß- Teil.
Der JA- Mitarbeiter wird dann eine Lösung erarbeiten und die Buchhaltung informieren, welches Konto in Zukunft zu nutzen ist.

Bitte nicht.

Wir würden gerne frühzeitig (d.h. bei Bearbeitung der Buchführung) über Unstimmigkeiten informiert werden, damit dies dann auch frühzeitig geprüft und ggf. angepasst werden kann.

Es ist also -zumindest für uns- so wie es aktuell ist, völlig in Ordnung.

Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
Allwissender
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Wie das Kind letztlich heißt ist mir nicht wichtig. Es wäre nur schön wenn solche Erweiterungen im Vorfeld kommunziert werden und dann eben nicht das Szenario Überraschung eine neues Einbahnstraßenschild erfodert das tun des MA.

@Herr Kolberg, erst beim JA das finde ich wie Herr Lutz auch zu spät, aktuell in der Fibu die Kontenzweckprobematik anzugehen ist sinnvoller als 1 Jahr später, ggf. gab es in der Zwischenzeit dann noch ein Jahresübernahme ins Folgejahr in der der Fehler weiter aufploppt.

Anders benennen würde ich es dennoch, da für mich die RZ-Info zumindest bislang Alarmzeichen war.

@Datev gerne auf die Änderungswünsche von Herrn Kolberg für indivdiudalisierte Kontenzwecke eingehen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martinkolberg
Meister
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"erst im Jahresabschluß"...

Natürlich schlägt die Meldung bereits beim aktuellen Öffnen des JA 2017 bzw. Abweichler 2018 auf, so daß die Info zeitnah an die Buchhaltung getragen wird, bevor diese eine neue Jahresübernahme durchführt.

Bereits bei Konsolidierungen von 2 Betrieben mit einer verknüpften PV- Anlage werden einfach mehrere Konten im 1700- er Bereich benötigt, die (für die Konsolidierung) bei  einem Partner im Soll und beim Anderen im Haben gebucht werden. (In der E- Bilanz läßt sich das heute zuordnen bzw. bei der Konsolidierung ist der Saldo der angemäkelten Konten NULL.)

Das Konto: " Sonstige Verbindlichkeiten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG" würden wir gerne per Kanzleikontenrahmen nach 1699 versenken.

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letzte Antwort am 22.02.2019 14:20:23 von martinkolberg
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