Hallo,
wir rufen für unseren Mandaten die RZ Bankinfo ab, da wir bis heute die Buchhaltung erstellt haben, nun will der Mandant aber selber die Buchhaltung machen. Können die Daten RZ Bankinfo ganz einfach auf die Unterberaternummer vom Mandanten übertragen werden, so dass er sich die Bankinfos immer selber ziehen kann?
Viele Grüße aus Berlin
Sie müssten dann die Bankverbindung neu schlüsseln. Es gibt ja einen neuen Ordnungsbegriff.
Für den alten müssten Sie die RZ-Bankinfo kündigen, da sonst weitere Kosten berechnet werden.
Hm ich dachte das geht einfacher, in dem einfach ein Übertrag auf die Unterberaternummer irgendwie erfolgt.
Ich denke Ihnen für die Antwort
M. E. geht das nicht. Aufgrund des neuen Ordnungsbegriffes.
Die Bank muss den ja kennen (via RZ Bankinfo).
Hallo Frau Schellmann,
hier finden Sie die Anwort: Bankverbindung für die RZ-Bankinfo innerhalb der Mitgliedschaft übertragen
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
der kollege hat recht, sie können innterhalb der Mitgliedschaft einfach die RZ-Bankinfo auf eine neue beraternummer übertragen. der Mandant muss dann halt in seinem KRWE-Programm die bank aber anlegen und die Verknüpfung zu dem datenpool herstellen.
dabei wird er zwar das vordruckblatt für die bank standardmäßig erhalten, versenden muss er es aber nicht, denn der übertrag läuft ja bereits.
also: es geht!
dabei wird er zwar das vordruckblatt für die bank standardmäßig erhalten, versenden muss er es aber nicht, denn der übertrag läuft ja bereits.
Nein, das ist so nicht richtig: Die Software meldet, dass die Bankverbindung bereits angelegt ist und daher das Vordruckblatt nicht gedruckt wird.
ah ok, dann entfällt sogar das noch. was will man mehr
M. E. geht das nicht. Aufgrund des neuen Ordnungsbegriffes.
Die Bank muss den ja kennen (via RZ Bankinfo).
Die Bank meldet die Daten nach BLZ und Kontonummer (oder vielleicht inzwischen unter der IBAN). Die Zuordnung zum Ordnungsbegriff erfolgt erst durch die DATEV im Rechenzentrum.