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RZ-Bankinfo ohne Teilnahmeerklärung?

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letzte Antwort am 12.03.2024 11:21:14 von peter
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hm
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
137 Mal angesehen

Hallo Community,

ein Mdt. hat ein neues Bankkonto bei der CoBa eröffnet. Die Kontoumsätze sollen über RZ-Bankinfo bei der DATEV abgeholt werde.

Hierzu wurde das Konto erstmalig in den Stammdaten als Rewe Bank erfasst und als Quelle der Kontoumsätze das Rechenzentrum hinterlegt.

Anschließend habe ich das Konto in Rewe über Daten senden/RZ-Bankinfo an das RZ gesendet.

"Früher" ist dann immer mein Drucker wie von Geisterhand angesprungen und hat mir eine Vollmacht ausgedruckt, die nach Unterzeichnung vom Mdt. an die Bank weitergleitet wurde. Ein paar Tage später konnte ich dann (wenn bei der Bank ales richtig gelaufen ist) über "Mdt ergänzen" die Umsätze abrufen.


"Heute" ist der Drucker nicht angesprungen...... Ich sollte stattdessen einen Kontoumsatz und das zugehörige Datum eingeben ...... anschließend waren die Umsätze da! Begeisterung!

Jetzt bin ich (ein wenig) irritiert. Wie kann es sein, dass die DATEV von irgendeinem neuen Konto die Umsätze kennt und mir dann auch noch den Abruf aller anderen Umsätze gestattet? Ist das so?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
125 Mal angesehen

Meine Vermutung ist, dass der Mdt. bei Einrichtung des Kontos bei der Bank gleich die Weitergabe der Daten an die DATEV veranlasst hat. Dies geht unabhängig von einem Freischaltbeleg oder eine vorherigen Einrichtung bei der DATEV.

 

Die Bank liefert dann die Daten an die DATEV. Diese kann damit im ersten Schritt noch nichts anfangen - "sammelt" diese aber erst einmal.

 

Als Sie nun das Konto eingerichtet haben, hat das RZ festgestellt, dass bereits Daten vorhanden sind. Aus diesem Grunde wurde kein Freigabebeleg mehr gedruckt.

 

Zum Nachweis der Berechtigung mussten Sie dann einen Umsatz eingeben. Dieses Verfahren gibt es auch bei einem Beraterwechsel, wenn kein vollständiger Übertrag der Daten erfolgt.

 

Hier haben Sie jetzt den Vorteil, dass Sie auch die bisherigen Umsätze abrufen können, weil Ihr Mandant bei der Kontoeröffnung "mitgedacht" hat.

peter
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
117 Mal angesehen

Hallo,

 

ergänzend zu den Ausführungen von @Uwe_Lutz vielleicht noch der Hinweis auf das Info-Dokument  1014957 

Gruß
Peter
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letzte Antwort am 12.03.2024 11:21:14 von peter
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