Guten Morgen zusammen,
gibt es eine Möglichkeit bei der Nutzung von RZ-Bankinfo rückwirkend nach der Ersteinrichtung die Kontoauszüge noch abzurufen?
Die Situation ist wie folgt: Ein Neumandat würde gerne zu uns wechseln und bereits die Buchhaltung ab dem 01.01.2020 bei uns machen lassen. Dafür wäre es natürlich super, wenn über RZ-Bankinfo auch die Bankdaten seit dem 01.01.2020 abgerufen werden könnte. Ist das möglich? Oder wenn nicht, gibt es einen effektiven Umweg?
Danke für euren Input.
Viele Grüße
Michael Boenigk
Guten Morgen Herr Boenigk,
dazu muss die Bank die Daten ab dem Zeitpunkt explizit bereitstellen. Ob das möglich ist und was es gegebenenfalls kostet, müssen Sie mit der Bank abklären.
Mit dieser Situation sind wir regelmäßig konfrontiert.
Lt. Auskunft einer Bank ist die Datenübermittlung wohl rechtlich erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der unterzeichneten Teilnahmeerklärung möglich, da vor diesem Zeitpunkt noch keine Genehmigung bestand.
Ist allerdings nun auch sicher schon wieder zwei Jahre her, aber nachvollziehbar ist die Aussage für mich dennoch.
Wir behelfen uns schon immer damit, die Kontoumsätze bis zur ersten übertragenen Umsatzbuchung manuell über die Kontoauszüge zu buchen.
Insofern drängen wir bei neuen Mandanten generell als Erstes auf die Anlage der Bankverbindung in Rewe und die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung an die Bank. Die Bank "bitten" wir mit Begleitschreiben stets um sofortige Einrichtung, was in der Regel auch recht schnell geschieht.
Die Angabe eines in der Vergangenheit liegendem Datums ist in den Einstellungen für die Kontoumsätze in den Bankstammdaten ferner auch nicht möglich.
Ich denke, hier müsste ggf. seitens der DATEV die Angabe eines optionalen Übertragungsdatums, welches dann auch in die Teilnahmerklärung übernommen werden müsste, Abhilfe schaffen. Ob dies dann auf der Bank letztlich möglich ist, kann ich nicht sagen. Technisch betrachtet müsste dies schon möglich sein.
Ggf. kontaktieren Sie doch die Bank zu diesem Thema und schildern Sie bitte das Ergebnis. Es würde ich auch brennend interessieren.
... wenn der Mandant bereits in der Vergangenheit Online-Banking gemacht hat, kann er mit seinem eigenen Bankzugang noch rückwirkend Umsätze abrufen, bei manchen Banken nur 3 Monate, bei anderen auch 12 Monate oder sogar noch mehr (z.B. bei der SPK).
Solche Bankumsätze (im mt940-Format) lassen sich hervorragend in REWE verwenden, um Buchungsvorschläge zu erzeugen, ..... eine sehr großer Vorteil gegenüber dem manuellen Buchen.
Nach Freischaltung kann ja mit RZ-Bankinfo weiter abgerufen werden.