Hallo,
ein Mandant zahlte 20.- EUR Nachzahlungszinsen zur GewSt.
Die Buchung erfolgte auf 2105 (Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig).
Im Folgejahr wurden von diesen Nachzahlungszinsen 18.-EUR wieder
zurückgezahlt.
Kann man die nun auch auf 2105 buchen, auch wenn das dann nicht als Aufwand dort steht (weil Rückzahlung)?
Ein Zinsertrag ist es ja nicht.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Hallo.
Ich würde bei einem Bilanzierer den Betrag abgrenzen und im Vorjahr saldieren.
Ist der Abschluss eventuell schon fertig oder handelt es sich um einen §4-(3)-Rechner würde ich eher (persönliche Meinung) das Konto "#2653 Zinserträge § 233a AO und § 4 Abs. 5b EStG steuerfrei" nehmen - nur damit kein Aufwandskonto im Haben steht. Auch wenn es keine wirklichen Zinserträge sind.
Viele Grüße