Hallo zusammen, vielleicht eine etwas peinliche Frage - aber:
Darf / Muss / Kann ich eigentlich bei einer UG die Pflichtrücklage runden?
Falls ja, in welche Richtung ist es erlaubt?
Danke und viele Grüße...
Google: "Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss jede UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr als Gewinnrücklage einstellen. Das bedeutet, dass höchstens 75 Prozent der UG-Gewinne am Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet werden können."
Hallo. Erst mal vielen Dank für die Antwort...
Ich wollte wissen, ob ich runden darf..
Also aus 1345,33 z.B. 1345,00 machen darf??
Sind 1345,00 noch 25%? 🙄 Wenn ja dann ja sonst wohl eher nicht. 🙈
Ich habe auch keine Ausnahmeregelung oder Möglichkeit zum kaufmännischen Runden für diese Rücklage gefunden. Hier muss man wohl in den sauren Apfel beißen und auf den Cent genau rechnen.
Am Ende aller Mühen stehen 25.000,00 EUR, mehr muss nicht, dann ist es wieder glatt.