Hallo allerseits,
da ich lange nicht mehr mit DATEV gearbeitet habe, eine Fachfrage. Aus früherer Zeit ist mir bekannt, dass ich im Rahmen der Programm-anbindungen Konten der Buchführungskonten für die Erstellung der Erklärung abwählen oder anwählen konnte.
Beispiel 1 - SKR 03:
Kto. 8000 wurde bebucht 100.000€; Kto. 1776 wurde gesondert bebucht 19.000€, Verprobung ergibt naturgemäß eine Differenz.
Wie bitteschön bzw. auf welchem Pfad/Weg kann ich das Kto. 8000 anwählen, damit es in die USt.klärung transformiert wird?
Beispiel 2 - SKR 03:
Kto. 4260, eigentlich Instandhaltung Räume, wurde aus Versehen mit Mieten bebucht und soll nun in die Gewerbesteuererklärung überführt werden; eine automatische Anbindung wird logischerweise nicht erfolgen.
Über welchen Pfad/Weg kann ich dieses Kto. 4260 anwählen, dass dieses in die Erklärung bei Mieten unbewegl. WG berücksichtigt wird?
Beide Sachen kriege ich nicht hin, ich bleibe immer auf Bestand/Steuern/Umsatzsteuer (Gewerbesteuer) stehen. Dort erhalte ich das Werteübergabeprotokoll angezeigt, welches ich jedoch nicht ergänzen kann.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen ....
Beispiel 1:
Bruttobetrag buchen mit Steuerschlüssel
In die UStVA werden im Erlösbereich nur die Werte eingestellt, die das Programm selbst berechnet, d.h. Bruttobuchung mit Steuerschlüssel oder Verwendung von Automatikkonten.
Vorsteuer kann direkt gebucht werden.
Beispiel 2:
Umbuchen oder Kontenzweck ändern
Vielen Dank, das war aber nicht die Frage. Umbuchen bzw. auf Automatikkonten bzw. mit Schlüssel 3 buchen und dann durch die Taxonomie die Anbindung erreichen- alles klar.
Mir geht es hier um den anfangs beschriebenen Alternativweg, d.h. wenn man nicht umbuchen will.
Es muss doch möglich sein, dass Kto. 8000 in die ustl. BMGL auszuweisen, also an die Werteübergabe anzubinden, auch wenn man die USt selbst separat über Kto. 1776 gebucht hat.
Ebenso muss es bei der Gewst doch möglich sein, ein Aufwandskonto der entsprechenden Zurechnungskennziffer zuzuordnen.
Alternativ muss auch möglich sein, das Kto. 2100 (Zinsen), welches einen Saldo von 1.000 € nur mit einem Saldo von 600 € übernehmen zu wollen, wenn man erkennt, dass die verbleibenden 400 € keine echten Dauerschulden sind.
Aber wie geht eine solche individuelle Werteübernahme?
Kann wirklich keiner helfen???
Hallo Herr Frank,
wenn Sie Konten für die Programmverbindung ändern möchten können Sie den Kontenzweck ändern.
In unserem Informationsdokument Kontenzweck ändern ist eine Schritt für Schritt Anleitung und ein Servicevideo verlinkt.
⚠️Wichtig: Wenn Sie den Kontenzweck ändern wirkt sich dies nicht nur auf die Programmverbindungen aus. Es wirkt sich auch auf die Auswertungen, E-Bilanz und Offenlegung aus.
Mit freundlichem Gruß
Bettina Häfner
Service Jahresabschluss & Anlag
@Bettina_Häfner schrieb:
⚠️Wichtig: Wenn Sie den Kontenzweck ändern wirkt sich dies nicht nur auf die Programmverbindungen aus. Es wirkt sich auch auf die Auswertungen, E-Bilanz und Offenlegung aus.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
DATEV muss endlich die Kontenzwecke nach Aufgabengebieten defnieren, so wie es auch das DropDown-Feld einem suggeriert.
Für jedes dieser Auswahlmöglichkeiten muss es eine eigene Kontenzweckdefinition geben. Mehr noch, die Kontenzwecke für die Programmverbindungen sind auf die Steuerarten aufzuteilen, so dass ich ein Konto z. B. in der GewSt. und USt. autark zuordnen kann.
Wenn das DATEV eines Tages ermöglicht, dann hat man alle zukünftigen Probleme damit erschlagen.
Wenn Sie alles manuell auf neutrale Konten buchen, so daß in den Buchungssätzen keine Steuer- Funktion hinterlegt ist, dann werden Sie auch die Erklärungen manuell erfassen müssen. Notfalls in einer Summe generalumkehren und dann korrekte einbuchen.
Spätestens mit der MwSt- Änderung ist eine UST- Berechnung aufgrund Kontenwerten Geschichte, da wir auf ein- und demselben Konto mit verschiedenen UST- Sätzen buchen.
Wie soll das Programm denn ahnen, was Sie auf #8000 buchen?
Es könnten ja auch im EU- Ausland steuerbare Lieferungen sein.
Manuelle Buchungen auf den UST- Konten sind hier genauso verboten, wie Aufhebung der Automatik, da diese Buchungen zwangsweise zu Differenzen beim UST- Abgleich führen.
Es müsste funktionieren, wenn Sie bei der Aufbereitung der umsatzsteuerlichen Daten zur Weitergabe an die Umsatzsteuererklärung, in den Einstellungen "Einzelbuchungen" statt "Kontenwerte" wählen.
Vielen Dank erstmal. Genau dies meinte ich. Mir geht es gar nicht so um den Sinn, sondern um die reine Möglichkeit, welche DATEV bietet, denn in der EDV gilt für mich nach wie vor : Nichts ist unmöglich.
Bspw. buche ich im Kto. 8000 10.000 € Umsatz 1 ohne jegliche Steuer. Dann buche ich 1.000 € Umsatz 2, welcher allerdings ustpfl ist. Die USt. in Höhe von derzeit 160 € buche ich auf Kto. 1776 manuell nach (geht das überhaupt?).
Somit erhalte ich auf Kto. 8000 einen Gesamtumsatz in Höhe von 11.000 € angezeigt, wovon ich in den Programmverbindungen über eine Kontenauswahl nur 1.000 € in die Erklärung übernehmen möchte.
Genauso eben bei den Dauerschuldzinsen. In das Kto. 2100 wurden insgesamt z.B. 1.200 € Aufwendungen gebucht, von denen jedoch nur 1.000 € hinzurechnungspflichtig sind. Gut, ich könnte umbuchen. Der von mir gewünschte Weg wäre aber, vom Kto. 2100 nur 1.000 € in die Erklärung zu übernehmen.
Soweit ich jetzt die Antworten verstanden habe, die mir freundlicherweise die Helfer hier zukommen lassen, geht das nicht. Richtig?
Eben nicht. Ich bekomme zwar die Kontenwerte angezeigt, kann sie aber nicht für eine Übergabe editieren.
wenn Sie die Werte erst noch editieren wollen, können Sie sie doch direkt im Ust Programm erfassen... ? Das ist viel weniger Aufwand.
Bei der Einzelbuchungssatzübergabe werden nur die ust-relevanten Werte übergeben; selbst wenn wenn Sie ein Mischmasch auf einem Konto buchen, klappt das normalerweise.
Es ist aber für alle Programmverbindungen sinnvoller, sauber zu buchen
Dankeschön.
Bei letzterem Satz sind wir uns einig. Auch ist klar, dass Schlüsselbuchungen auf einem "Mischmaschkto." korrekt zugewiesen werden. Mir geht es nach wie vor um die reine Möglichkeit, da ich es irgendwann schon einmal gesehen habe, jetzt aber nicht mehr finde.
Noch ein Beispiel aus der Vergangenheit. Da hat doch jemand die AN-Kfz.gestellung wie folgt gebucht (SKR 03):
4101/4102 1.000,- und 4101/1776 190,-. 1776 ist zwar ein Sammelkonto, aber bebuchbar.
Lt. Ust.erklärung ergibt sich damit eine Diff. von 190,-, da dieses Kto. weder durch Schlüsselbuchung noch durch Einzelzuweisung in die Erklärung eingebunden werden kann.
Könnte ich nun das Kto. 4102 anwählen und der entsprechenden USt.-KZ zuweisen, würde die Erklärung passend sein.
Vor Abschluss der Direktbuchung kommt jedoch der eindeutige Hinweis, dass Direktbuchungen nicht in die Voranmeldung/Jahreserklärung einfließen. Weiterhin wird gezeigt : Ausnahme : Programmverbindung : Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Wie komme ich in diese Programmverbindung: "Ermittlung auf Basis der Kontenwerte" ?
Bislang habe ich folgenden Pfad gewählt : Jahresabschluss/Steuern/Umsatzsteuer
Dort kann ich zwar zwischen Werteübergabeprotokoll und Kontennachweis klicken, dass hilft mir aber auch nicht weiter. Den Weg zu "Ermittlung auf Basis der Kontenwerte" finde ich einfach nicht.
Von daher ist "mein Rätsel" noch immer nicht gelöst.
Moin,
das ist mal einfach:
die Möglichkeit der Umstellung finden Sie bei Aufruf der Wertübergabe zur Umsatzsteuer rechts unter Eigenschaften / Einstellungen / Umsatzsteuer:
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Das bekommen Sie so einfach nicht hin, da DATEV davor steht.
Sie können entweder über den Schnittstellenfunktionsplan manuell eingreifen und ein spezielles Konto einem Formular zuordnen, aber das müssen Sie dann jedes Jahr aufs neue machen.
Und solange DATEV nicht eine einfache Zuordnung vorsieht, wie ich es vorgeschlagen habe, müssen Sie halt zwingend die Buchungen in Summe stornieren und mit dem USt.-Schlüssel neu einbuchen, damit es funktioniert.
Ähnliche Probleme gibt es zuhauf mit der Werteversorgung von GewSt./KSt.. Da gibt es Fälle, dass ein Konto unterschiedlich behandelt werden muss. Wie diese Quadratur gelöst werden soll, da schweigt sich DATEV aus.
Einfacher wäre es, wenn ich KSt.-Formular im DropDown auswähle und gezielt sage, Konto XY in Formularzeile Q, in GewSt. aber in Zeile Z.
Simba hat(te) (?) eine schöne Lösung, indem man einfach sagen konnte, Konto X verhalte dich wie Konto Y. Das war teilweise extrem praktisch, da ich in den ZOT/Schnittstellen nicht eingreifen musste. Aber auch dieses System ist naturbedingt fehlerbehaftet, da es die unterschiedlichsten Aufgaben, die ein Konto erfüllt, nicht berücksichtigt.
Denn Merke:
Ein Konto in der HB -> StB -> USt. -> GewSt. -> KSt. richtig zuzuordnen geht eben nicht, wenn ich nur eine Zuordnungsart habe.
Aber bis DATEV das verstanden hat und dann auch noch umsetzt, bis dahin haben wir selbstbuchende Roboter.
Gruß Achilleus