abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Paypal Gebühren - umsatzsteuerliche Behandlung

5
letzte Antwort am 13.08.2025 10:07:53 von leahbowen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
floris
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
33070 Mal angesehen

Wie behandelt Ihr die PayPal Gebühren umsatzsteuerlich? Wird hierzu Reverse Charge Verfahren angewendet? Sind diese Gebühren gemäß § 4 Nr.8 UStG umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank im Voraus

 

In Betriebliches Rechnungswesen verschoben, Kategorie FIBU hinzugefügt.

0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 6
24537 Mal angesehen

Hallo,

korrekt, umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 8 UStG. Siehe:

Als Bankdienstleistung fällt auf PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer an.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full Kapitel 4.6 Steuern

§ 13b hingegen haben Sie z.B. bei Facebook-Werbeanzeigen.

Newling
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
13879 Mal angesehen

Moin,

 

wird bei Paypal Gebühren somit definitiv kein Reverse Charge Verfahren angewendet, da es steuerfreie Bankumsätze sind, auch wenn Paypal seinen Sitz in Luxemburg hat? 

 

Also: Nur als Nebenkosten des Geldverkehrs verbuchen und das ist alles?

0 Kudos
seprof
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 6
13860 Mal angesehen

Jupps, so ist es …

ehsanhayati
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
10709 Mal angesehen

Es ist wichtig zu beachten, dass ich hier keine steuerliche Beratung anbieten kann, da ich kein Steuerexperte bin. Jedoch kann ich empfehlen, die PayPal-Gebühren umsatzsteuerlich zu behandeln, indem Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden. Sie können das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, um die Umsatzsteuer auf die PayPal-Gebühren zu behandeln. Gemäß § 4 Nr. 8 UStG können bestimmte Bankdienstleistungen umsatzsteuerfrei sein, aber es ist ratsam, dies mit einem Experten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten steuerlichen Bestimmungen einhalten. Wenn Sie die PayPal-Gebühren für geschäftliche Zwecke berechnen möchten, kann Ihnen ein PayPal-Gebührenrechner wie https://gebuhrenrechner.com/ dabei helfen, die Gebühren korrekt zu ermitteln.

Ehsan Hayati
0 Kudos
leahbowen
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
704 Mal angesehen

PayPal tritt bei den Gebühren als Finanzdienstleister auf, daher sind diese gemäß § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei.
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt in der Regel nicht zur Anwendung, da die Leistungserbringung in Deutschland nicht als innergemeinschaftliche sonstige Leistung gilt, sondern als steuerfreie Finanzdienstleistung.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Die PayPal-Gebühren werden netto ohne Umsatzsteuer in der Buchhaltung erfasst.

  • Sie erscheinen als Aufwand, mindern also den Gewinn, aber ohne Vorsteuerabzug.

Falls Sie die exakten Gebühren schnell und transparent berechnen möchten (z. B. für Kalkulation oder Rechnungsprüfung), können Sie dafür meinen PayPal Gebührenrechner nutzen.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 13.08.2025 10:07:53 von leahbowen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage