Wie behandelt Ihr die PayPal Gebühren umsatzsteuerlich? Wird hierzu Reverse Charge Verfahren angewendet? Sind diese Gebühren gemäß § 4 Nr.8 UStG umsatzsteuerfrei?
Vielen Dank im Voraus
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Hallo,
korrekt, umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 8 UStG. Siehe:
Als Bankdienstleistung fällt auf PayPal-Services in der EU keine Umsatzsteuer an.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full Kapitel 4.6 Steuern
§ 13b hingegen haben Sie z.B. bei Facebook-Werbeanzeigen.
Moin,
wird bei Paypal Gebühren somit definitiv kein Reverse Charge Verfahren angewendet, da es steuerfreie Bankumsätze sind, auch wenn Paypal seinen Sitz in Luxemburg hat?
Also: Nur als Nebenkosten des Geldverkehrs verbuchen und das ist alles?
Jupps, so ist es …
Es ist wichtig zu beachten, dass ich hier keine steuerliche Beratung anbieten kann, da ich kein Steuerexperte bin. Jedoch kann ich empfehlen, die PayPal-Gebühren umsatzsteuerlich zu behandeln, indem Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden. Sie können das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, um die Umsatzsteuer auf die PayPal-Gebühren zu behandeln. Gemäß § 4 Nr. 8 UStG können bestimmte Bankdienstleistungen umsatzsteuerfrei sein, aber es ist ratsam, dies mit einem Experten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die korrekten steuerlichen Bestimmungen einhalten. Wenn Sie die PayPal-Gebühren für geschäftliche Zwecke berechnen möchten, kann Ihnen ein PayPal-Gebührenrechner wie https://gebuhrenrechner.com/ dabei helfen, die Gebühren korrekt zu ermitteln.