PayPal tritt bei den Gebühren als Finanzdienstleister auf, daher sind diese gemäß § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Das Reverse-Charge-Verfahren kommt in der Regel nicht zur Anwendung, da die Leistungserbringung in Deutschland nicht als innergemeinschaftliche sonstige Leistung gilt, sondern als steuerfreie Finanzdienstleistung. Für die Praxis bedeutet das: Die PayPal-Gebühren werden netto ohne Umsatzsteuer in der Buchhaltung erfasst. Sie erscheinen als Aufwand, mindern also den Gewinn, aber ohne Vorsteuerabzug. Falls Sie die exakten Gebühren schnell und transparent berechnen möchten (z. B. für Kalkulation oder Rechnungsprüfung), können Sie dafür meinen PayPal Gebührenrechner nutzen.
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