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Paypal Berechtigung nicht möglich

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letzte Antwort am 16.09.2019 11:20:38 von Marco_Lachmann
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eprstefaniedigel
Beginner
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Nachricht 1 von 8
1244 Mal angesehen

Hallo,

benötige Hilfe im Bereich: Aktivierung von PayPal im Rechnungswesen.

Das Anlegen der Daten und die Vergabe eines Fibu-Konto´s hat funktioniert.

Leider aber nicht die Freischaltung.

Ich bekomme eine Mitteilung mit dem Text: PayPal Berechtigung nicht möglich : Fehler 400 - Berechtigung nicht möglich

Die Daten die ich angelegt habe sind jedoch korrekt.

Wer kann mir helfen.

Vielen Dank im Voraus!

Stefanie Digel

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 8
743 Mal angesehen

Sie müssen auch den DATEV Benutzer im RZ, der via Rechteverwaltung online verwaltet und administriert wird, für die Beraternummer-Mandantennummer freischalten.

Die SmartCard / SmartLogin wird hier nicht als Mittel zur Authentifizierung genutzt, sodass diese Rechte nicht greifen.

Bitte prüfen Sie in der Benutzer- und Rechteverwaltung, ob für Ihren DATEV Benutzer ein DATEV Benutzer im RZ angelegt, mit Ihrem Konto verknüpft und entsprechend freigeschaltet ist.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Frau Digel,

falls Sie die Daten korrekt angelegt haben, prüfen Sie, ob die 30 Tages-Frist zur Erteilung der Berechtigung eingehalten wurde.

Die Abhilfen zur Meldung finden Sie auch im Dokument 1001399 - PayPal Berechtigung nicht möglich: Fehler 400 - Berechtigung nicht möglich .

Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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jmstb
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
743 Mal angesehen

Bei mir ist das Problem:

Anlage der PayPal-Abfrage möglich und lt. RZ steht der Berechtigungsstatus auf "offen" - aber der Mandant sieht beim Einloggen die Freigabe nicht? Was ist zu tun?

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
743 Mal angesehen

Hallo jmstb,

prüfen Sie bitte ob ggf.  Zahl-/Buchstabendreher in Händler-ID oder in der E-Mail-Adresse bei der Eingabe enthalten sind.

Falls dies ausgeschlossen werden kann, können Sie sich gerne an den DATEV-Programmservice Rechnungswesen wenden. Anschließend prüfen wir mit Ihnen Ihren Sachverhalt Schritt für Schritt.

Mit freundlichen Grüßen

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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jmstb
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Frau Schönweiß,

der Freigabeprozess lies sich vom Mandanten jetzt nur über die webseite datev.de/paypal auslösen. Beim Einloggen in PayPal selbst bekam er keinen Hinweis. Aber funktioniert hat es schlussendlich... Danke für die Antwort.

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olinamd
Beginner
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Nachricht 7 von 8
743 Mal angesehen

Hallo Frau Schönweiß,

ich habe hierzu eine ergänzende Frage.

Sofern das Konto angelegt wurde, der Mandant die 30 Tage Frist nicht eingehalten und zwischenzeitlich das Konto bebucht wurde, sowie Monatsabschlüsse erfolgten, daher das PayPal Konto nicht gelöscht werden kann, wie lautet dann das korrekte Vorgehen?

Ich konnte leider im Forum und den Artikeln nichts finden,

viele Grüße,

Oliver Nachtrab

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
743 Mal angesehen

Hallo Herr Nachtrab,

um die konkrete Konstellation beurteilen zu können, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.09.2019 11:20:38 von Marco_Lachmann
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