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Ordnungsbegriffe ändern REWE / UO

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letzte Antwort am 10.03.2022 16:34:56 von metalposaunist
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Florian_Brett
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Guten Morgen,

 

 

ich habe hier folgendes (blödes) Szenario:

 

Mandant hat Mittelstand Faktura mit REWE, dort hat er seinen Bestand auf seiner mandantengenutzten Beraternummer + Mandantennummer.

 

Da der Mitarbeiter beim Mandanten ausgeschieden ist, wurden wir mit der Buchhaltung betraut. Bei uns wurde der Bestand aber mit unserer Beraternummer + Mandantennummer angelegt. (Mndnr ist identisch, zwar egal aber sie ist gleich...). Zwischenzeitlich wurde auch Unternehmen Online mit den gleichen Ordnungsbegriffen angelegt.

 

Nun nach zwei Jahren gibt es einen neuen Mitarbeiter vor Ort der die Buchhaltung wieder übernehmen soll. Der Datenaustausch via RZ funktioniert logischerweise nicht da die Ordnungsbegriffe ja voneinander abweichen.

 

Was ist nun die sinnvollste Vorgehensweise? Am einfachsten wäre es ja, den Bestand beim Mandanten vor Ort per Bestandsdienste REWE auf unsere Ordnungsbegriffe umzukopieren, oder? Alternativ ändere ich meinen Bestand auf die Ordnungsbegriffe des Mandanten und lade ihn ins RZ (und lösche den Bestand mit meinen Ordnungsbegriffen), dann habe ich aber das Problem mit dem Unternehmen-Online-Bestand. Kann ich hier die Ordnungsbegriffe ändern?

metalposaunist
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@Florian_Brett schrieb:

Am einfachsten wäre es ja, den Bestand beim Mandanten vor Ort per Bestandsdienste REWE auf unsere Ordnungsbegriffe umzukopieren, oder? 


Dann taucht die Kanzleiberaternummer beim Mandanten auf und wenn er mit dem RZ kommunizieren will, müssen Sie noch das Beraternummernpasswort der Kanzlei in der DATEV Umgebung des Mandanten hinterlegen. Mein Bauch will das nicht.  

 


@Florian_Brett schrieb:

Kann ich hier die Ordnungsbegriffe ändern?


Na klar: Stammdaten online – Mandantenübertrag innerhalb der Mitgliedschaft 

 

Deshalb würde ich versuchen das Beste aus beiden Welten auf 1 Ordnungsbegriff zu vereinen und ggf. auf beiden Seiten (REWE/DUO) es so ändern, dass es passt. Kommt drauf an, in welcher FiBu die Belege verknüpft sind? Ist auch Lohn im Einsatz? Da bin ich vorsichtig mit abweichenden Ordnungsbegriffen aber Lohn zieht man nicht so super gerne um. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Florian_Brett
Fortgeschrittener
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Ah an das Beraternummernkennwort habe ich nicht mehr gedacht! Ja ok, da bin ich dabei, die Lösung scheidet aus.

Die Belege aus UO sind in unserer Fibu verknüpft, UO wurde erst angelegt als wir die FIBU gemacht haben.

 

 

Lohn ist auch im Einsatz, dort sind aber die Ordnungsbgriffe MBNr + Mndtnr. 

metalposaunist
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Dann würde ich den Ordnungsbegriff mandantengenutzte Beraternummer / Mandantennummer wie im Lohn als führend betrachten. Das sollte das Ziel sein. 

 

Dann würde ich die FiBu auf diese Nummern umspeichern + DUO Stammdaten umspeichern. Dann passt auch das. Fragt sich, was man mit der FiBu beim Mandanten macht. Ich denke, hier muss man wohl manuell einmal diese FiBu mit Ihrer checken. Ist das alles 1:1, die FiBu beim Mandanten löschen und via RZ-Abruf oder Übertrag die Daten aus der Kanzlei einspielen, damit man 1 gemeinsamen Datensatz hat. 

 

Speichert man die FiBu beim Mandanten um und schickt der seine ins RZ, stelle ich mir vor, dass der Datensatz, der dort aus der Kanzlei schon liegt, überschrieben wird. Ob dann noch die Belegverknüpfen passen, bin ich mir sehr unsicher. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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seprof
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Das Beraternummernkennwort der Kanzlei ist hier nicht notwendig. Es reicht Hauptberaternummer/Mandant für DFÜ bei der verwendeten SmartCard freizuschalten. Dann geht es auch mit dem Kennwort der Unterberaternummer auch wenn nach Beraternummer der Kanzlei gefragt wird.

 

Beste Grüße Sven Ehlers

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metalposaunist
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@seprof schrieb:

Dann geht es auch mit dem Kennwort der Unterberaternummer auch wenn nach Beraternummer der Kanzlei gefragt wird.


Das heißt, es geht das bekannte Popup auf: Mir fehlt das Kennwort zur Kanzleiberaternummer. Richtig? Und das kann man aber manuell wegklicken und es geht trotzdem? 

 

Wenn dem so ist, ist das keine Lösung. Aber danke für die Info! 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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seprof
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@metalposaunist : Man gibt dann das Kennwort der Unterberaternummer ein.

metalposaunist
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Obwohl in der DATEV Meldung die Kanzleiberaternummer steht? Das geht? OK. Sachen gibt's 😲. Ich dachte, das wäre eine 1:1 Beziehung. Dann trägt man also in der Beraternummern-Kennwörter-Verwaltung die Kanzleiberaternummer mit dem Beraternummernkennwort der Unterberaternummer ein? 

 

Mein Bauch sagt: nö. 😁

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist,

 

@seprof hat Recht: wenn der Mandant in einem Buchführungsbestand auf der Hauptberaternummer arbeitet, kann er (im Rahmen der auf seinem Medium hinterlegten Freigaben) für die Kommunikation mit dem Rechenzentrum das Beraternummerkennwort der Unterberaternummer verwenden.

 

Nachzulesen im Dokument 1080952 unter 3.1 Hinweise zur Nutzung der kanzleigenutzten Beraternummer.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
metalposaunist
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Danke @Antje_Naumann! Förderlich für die Transparenz halte ich das nach wie vor nicht. Das macht es kompliziert und schwerer nachvollziehbar. Aber das das starre Konstrukt der Beraternummern seit Jahren schon nicht mehr der Digitalisierung, Kollaboration und Co. Rechnung trägt, ist ja schon länger bekannt. 

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letzte Antwort am 10.03.2022 16:34:56 von metalposaunist
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