Ich möchte eine Liquidations-Schlussbilanz für den Zeitraum 01.01.2016-31.03.2016 (Rumpfgeschäftsjahr) offenlegen.
Liquidationseröffnung: 01.01.2015
Erster Jahresabschluss nach Liquidationseröffnung: 31.12.2015
Der Offenlegungsassistent legt folgende Frage vor:
Keiner der vier Punkte trifft zu.
Oder verstehe ich was grundlegend falsch?
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Maaß
Hallo Herr Maaß,
es ist richtig, dass zu Ihrem Sachverhalt keine der vier Antwortmöglichkeiten zutrifft. Wir sind diesbezüglich mit dem Bundesanzeiger in Kontakt getreten und haben auf die fehlende Antwortmöglichkeit hingewiesen. Eine Lösung des Problems steht jedoch noch aus.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beantwortung dieses Pflichtfeldes im Rahmen der Datenübermittlung an den Bundesanzeiger aktuell noch irrelevant ist. Grund dafür ist, dass die Übermittlungen der Offenlegungsaufträge an den Bundesanzeiger über eine ältere Web-Service-Schnittstelle durchgeführt werden, bei der diese Angabe im DATEV-RZ herausgefiltert wird. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier:
Offenlegung: Neue Pflichtangabe für Rumpfgeschäftsjahre im Assistenten für die Offenlegung
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG