Die OSS-Datei kann hier auch grundsätzlich verwendet werden ist aber nicht ohne manuelle Nachbesserung nicht im BZSt hochzuladen. Aber schon ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, damit die Daten nicht einzeln erfasst werden müssen.
Folgende Punkte führten zu Problemen mit der OSS-Datein:
- Habe bei der OSS-Meldung auch das Problem mit der Null-Meldung...
Rechnung und Storno, so dass es zu einem Null-Umsatz gekommen ist. Das BZSt lehnt die Annahme der Datei ab, so dass die CSV-Datei manuell nachbearbeitet werden muss. Null-€ Zeile wurde gelöscht. Hier wäre in einer zukünftigen Version eine entsprechende Programmsteuerung gut.
- Ein weiterer Punkt ist die Differenz von über € 5,00, die hier bei 2 Ländermeldungen vorgekommen ist. Hintergrund ist die Menge der Einzelbuchungen, die zu einer Differenz von knapp über € 5,00 führt. Wird es hier zukünftig eine Lösung geben? Der manuelle Ausgleich der CSV Datei hinsichtlich Steuer/Umsatz ist nicht so praktikabel. Welche Lösung ist hier von der DATEV angedacht.
MfG
M.Vogt
@mattistb
die Nachbearbeitung (wenn man weiß wo es hakt) geht aber schon mal sehr viel schneller als das einzelne Erfassen, mit der Fehlerkommentierung sogar noch schnell, weil man gleich auf Anhieb sieht wo der Fehler steckt,
fürs erste mal schon ganz gut
Man möge es mir nachsehen, nicht den ganzen Thread gelesen zu haben.
Gestern hatte ich versucht für Quartal III/2021 einen Datensatz zu erstellen und obgleich keine unvollständige Sätze vorhanden sind, das Protokoll tiptop ausschaut und auch alle Buchungen festgeschrieben sind, sofern diese Voraussetzung wäre, erhalte ich immer dasselbe Bild
Das Feld zur Dateierstellung ist stets ausgegraut und da ich gestern hier noch las, dass dies dann ab Rewe Ver. 10.31 möglich wäre, gestern Abend noch installiert.
Geändert hat sich jedoch nichts. Die Felder bleiben ausgegraut. Was habe ich übersehen ?
@edmund_rehm schrieb:Guten Morgen OSS-User,
die Aussage "Wir stehen derzeit hinsichtlich der offiziellen Datenstruktur im Austausch mit dem BZSt und informieren, sobald wir weitere Informationen erhalten" lässt nichts schönes ahnen:
"Für Q3 haben wir stundenlang alle Werte manuell übertragen, so kann das doch nicht weitergehen, es war genug Zeit." -> So wird´s auch beim Q4 sein.
Freundliche Grüße, Edmund Rehm
Herrjeh, das darf nicht wahr sein, da mein Mandant wirklich fast jedes Land je Quartal anspricht . . .
@deusex
"Auswertung als eingereicht kennzeichnen" muss aktiviert sein, haben Sie daran gedacht?
siehe auch hier
OSS-EU-Auswertung: Transportdatei für BZSt erzeugen - DATEV Hilfe-Center
Hier funktioniert es mit dem III. und IV. Quartal 2021.
Eventuell Ansicht unter Eigenschaften/Einstellungen von Länder auf Sachverhalt ändern.
VG
Daran habe ich mehrfach gedacht, aber wohl falsch rum, denn ich dachte, die Auswertung ist dann erst als "eingereicht zu kennzeichnen", wenn diese "eingereicht" ist . . . ich Erbsenzähler, was ? 😉
Wenn es das war, dann herzlichen Dank und ich bin sehr gespannt, wie es läuft. Die Aussichten aus vorigen Beiträgen sind ja nicht sehr prickelnd.
@mattistb ich glaube die Ansicht hat keine Auswirkung, aber "Länder" ist auf jeden Fall richtig, da ja die OSS Meldung auch nach Ländern erfolgt
@deusex also bei uns hat es genau so funktioniert, allerdings mussten wir nach "Auswertung als eingereicht kennzeichnen" die Buchführung nochmal komplett schließen, bei zweiten Öffnen ließ sich dann die Datei fürs BZST erstellen
Herr Giebel, daran lags und ist wirklich geflutscht. Ein zweite Öffnen, wie Sie beschrieben war nicht nötig. Das Feld für den Export war unmittelbar nach Kennzeichnung verfügbar.
Hat dann keine zwei Minuten gebraucht und nach weiteren zwei Minuten war dann auch schon die "Steuererklärung" im Postfach.
Bin sehr angenehm überrascht.
Abschließende Frage: Erhält man noch einen Bescheid für die "Steuererklärung" und eine Zahlungsanweisung ? Dann würde ich dies noch vor der Mandanteninformation abwarten. Danke.
@deusex nein es gibt keinen Bescheid und keine Zahlungsanweisung nur eine Info ins Postfach das die Erklärung eingegangen ist, wenn nichts weiter vom BZST kommt hat es funktioniert, Mandant informieren das die USt bis zum 31 Januar auf das Konto des BZST zu überweisen ist
freut mich das es geklappt hat
Nun, ganz befriedigend ist das aber auch nicht, dass man ab dem Eingang der "Steuererklärung" mit Transferticket und tralala . . . keine weiteren Hinweise bekommt.
An sich steht ja da, dass die "Steuererklärung" III/2021 bis 31.01.2022 "einzureichen" ist; von Zahlung oder Fälligkeit sehe ich da noch nichts. Insofern wirft es Fragen auf:
Zahlung auf welches Konto?
Welcher Verwendungszweck ?
Bis wann?
Bankeinzug möglich ?
Bisschen dürftig der Info-Flow . . . und auf der BZSt-Seite sucht man sich auch einen Wolf.
@deusex
Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen auf das folgende Konto überwiesen werden. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST
Bankname: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
BIC Code: MARKDEF1590
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20
Als Verwendungszweck ist bei der erstmaligen Zahlung die Referenznummer anzugeben. Diese hat das Format DE/USt-IdNr./Besteuerungszeitraum in der Form QN.YYYY.
Beispiel für eine Referenznummer: DE/DE999999999/Q3.2021
Nach der erstmaligen Zahlung wird jedem Unternehmer ein Kassenzeichen mitgeteilt, das bei allen weiteren Zahlungen im Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung als Verwendungszweck anzugeben ist.
BZSt - One-Stop-Shop, EU-Regelung
Danke bin da grade auch drauf gestoßen... Kein Bankeinzug möglich ist natürlich auch schon wieder nicht erquickend, aber ja . . .
Danke für die Unterstützung.
Hallo Zusammen,
nochmal zum Verständniss, wenn ich als eingereicht kennzeichne und hochlade, dann werde wirklich ALLE (also auch zB Stapel Bank, Kreditkarte etc) Buchungsstapel aus dem Q4 2021 festgeschrieben? Was ist wenn man das nicht will, da noch Buchungen gemacht werden müssen in einzelnen Stapeln?
VG
Hallo Andreas Giebel,
vielen Dank für die wertvollen Hinweise und Tipps.
Wir haben diese nun auch im Dokument mit aufgenommen: OSS-EU-Auswertung: Transportdatei für BZSt erzeugen
@Stefanie_Wenzel freut mich wenn ich etwas helfen konnte
Guten Abend zusammen,
wir haben im Q4 von Polen nach Italien einen kleinen negativen Saldo zu melden, im BOP kommt dieser Fehler raus:
'Feld ''Abweichender Umsatzsteuerbetrag'': Unzulaessiges Vorzeichen. Geldbetraege muessen ohne Vorzeichen eingetragen werden. Feld ''Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag'': Unzulaessiges Vorzeichen. Geldbetraege muessen ohne Vorzeichen eingetragen werden.' |
Gibt es dafür einen Lösungsansatz?
@OSS-User
Die Frage ist, wie kommt ein negatives Saldo zu stande. Vermutlich durch Berichtigungen (z.B. Retouren etc.).
Diese müssen wohl noch manuell erfasst werden.
Siehe hier: https://www.taxdoo.com/de/blog/oss-meldung-korrigieren-berichtigung-manuell-8911/
Hallo Herr Giebel, auf Grund Ihrer Erfahrungswerte haben Sie sicherlich einen Impuls zur Abrechnung der zusätzlichen Aufwendungen mit dem OSS-Verfahren.
Ich würde es ja bei § 33 (7) StbVV einordnen, da eine Abgeltungswirkung des § 33 (8) StbVV nicht gegeben ist. Wäre ggf. §24 (1) Nr. 7 StbVV anzuwenden . . . ?
Wir bekommen die Informationen zum Steuersatz und dem EG-Land zwar bereits über die Datensätze als Zusatzinfo in den Buchungssatz geliefert, können diese jedoch auf Grund der Besonderheit (noch) nicht automatisiert in den Buchungssatz übernehmen; daran arbeite ich noch.
I.d.F. muss jeder Buchungssatz geöffnet und mit Schlüssel, Land und Steuersatz vervollständigt werden, was bei reichlich Rechnungen in die ganze EU doch aufwändig ist.
Insofern ist eine gesonderte Berechnung m.E. durchaus angebracht.
Wie machen es Sie oder auch die Kollegen ?
Lt. StBK MUC ist nach § 24 I 8 StBVV abzurechnen.
" Wir bekommen die Informationen zum Steuersatz und dem EG-Land zwar bereits über die Datensätze als Zusatzinfo in den Buchungssatz geliefert, können diese jedoch auf Grund der Besonderheit (noch) nicht automatisiert in den Buchungssatz übernehmen; daran arbeite ich noch.
I.d.F. muss jeder Buchungssatz geöffnet und mit Schlüssel, Land und Steuersatz vervollständigt werden, was bei reichlich Rechnungen in die ganze EU doch aufwändig ist."
Mit welchem Partner arbeiten Sie zusammen?
Wir haben sehr gute Erfahrungen mir der Fa. amaZercvice (DATEV-Partner) gemacht: amaZervice - Dienstleistungen und Software für Amazon-Händler
Freundliche Grüße, Edmund Rehm
@deusex
Wir verwenden für jedes Empfängerland ein eigenes Konto. Hier kann man den Steuersatz etc. hinterlegen.
Es wird dann keine Abfrage mehr nach Land und Steuersatz durchgeführt.
Wie die OSS Meldung abgerechnet wird, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ich helfe da nur den Kollegen aus der Buchführungsabteilung, einfach weil mich das Thema interessiert.
Hallo Herr Giebel, danke für Ihre schnelle Rückmeldung.
Genau das Szenario wollte ich an sich vermeiden und diese Umsätze kompakt unter einem Konto führen, sonst hätten wir in der SuSa nun 16 neue Erlöskonten aus dem dritten Quartal . . .
Das ist für mich nicht befriedigend.
Wir erhalten ja per Datensatz die benötigten Zusatzinformationen "Land" und "Steuersatz" und diese würde ich gerne beim Import berücksichtigt wissen, um ein Konto anzusteuern; möglicherweise könnte man auch eine bereichsweise Änderungen in Betracht ziehen. Muss mal schauen und hoffe, dass ich letztlich nicht 27 EU-Erlöskonten habe...
Danke für Ihre Einschätzung.
@deusex
Ich finde das eigentlich ehr praktisch, auch für die spätere Abstimmung der Umsatzsteuer, das wir vielleicht am Ende 27 Erlöskonten haben stört mich da weniger. Die Buchungen landen bei unserem Mandanten automatisch aus der Rechnungsschreibung auf den richtigen Erlöskonten. Und ich kann am Ende des Jahres relativ einfach die Erlöse mit der im OSS gemeldeten Umsatzsteuer pro Land abstimmen.
Vielleicht lässt sich der Datensatz so verändern, das sie von DATEV gleich richtig verarbeitet werden. Da müssten dann aber die richtigen IT Cracks ran. Da bin ich leider raus.
@Andreas_Giebel schrieb:@deusex
Und ich kann am Ende des Jahres relativ einfach die Erlöse mit der im OSS gemeldeten Umsatzsteuer pro Land abstimmen.
Auf diesen Arbeitsschritt verzichte ich großzügig, da die Beträge doch bereits mit der quartalsweisen "Steuererklärung" geprüft und in Summe ausgewiesen, bezahlt und via 3817 (SKR04) verbucht bzw. saldiert werden. Einen Einfluss auf die "Inlands-Umsatzsteuererklärung" haben diese auch nicht und eine "Jahreserklärung" ist hierfür nicht vorgesehen; also abweichend zum geläufigen USt-VA -> USt-Erkl.-Verfahren.
Die Werte des OSS-Exportes je Quartal stammen doch bereits aus der Buchführung, es sei denn, Sie wollen die Werte des Vorsystems mit dem der Buchführung abstimmen, aber hier haben Sie ja die Möglichkeit des Abgleiches über die Protokolle.
Eine Umsatzsteuererklärung bspw. stimme ich auch nicht nach Einreichung ab.
Ich persönlich sehe in einer zusätzlichen Abstimmung der Werte jetzt keinen Sinn, aber vielleicht übersehe ich etwas.
Vielleicht lässt sich der Datensatz so verändern, das sie von DATEV gleich richtig verarbeitet werden. Da müssten dann aber die richtigen IT Cracks ran. Da bin ich leider raus.
Ja, da werde ich mal selbst schauen, ob ich die Zusatzinformationen in ein Template integriert bekomme . . .
31.01.2022: Abgabe 4. Quartal 2021
Was funktioniert nicht?
Der Login beim BOP, kann keine Meldung erstellen.
Wiedermal ein toller Morgen, hat jetzt nichts mit Datev ausnahmsweise zu tun
@Moonshine
Seltsam Freitag lief es noch perfekt. Wo hapert es denn?
Rufe Startseite auf
Lädt schon verdächtig lange.
Log In
Per Datei
Datei hinterlegen
Passwort hinterlegt
Anmelden gedrückt
Fehler...
Keine Ahnung woran es liegt
Es hat geklappt, also Leute Geduld heute mitbringen...
Vermutlich Überlastung der Server, letzte Woche lief alles schnell durch, vielleicht ist der letzte Tag nicht immer der Beste
Jap der letzte Tag ist definitiv nicht gut... Log In hat zwar geklappt aber mehr auch nicht... Bin jetzt wieder rausgeflogen. An Tagen wie diesen...
Update
Hinweistext ist erfolgt:
Derzeit gibt es Probleme beim Login in Mein BOP und beim Arbeiten innerhalb von Mein BOP. An der Problembehebung wird gearbeitet.