abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

OSS Meldung nachholen

7
letzte Antwort am 10.07.2024 11:47:33 von sternenreiterin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sternenreiterin
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
2717 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

 

ich versuche gerade versäumte OSS-Umsätze für 2022 nachzumelden und bin ein wenig verwirrt. Ich habe die Registrierung letztes Jahr im Dezember vorgenommen, sie gilt für Umsätze ab dem 01.01.2023. Für 2022 muss ich Umsätze aus Österreich und den Niederlanden nachmelden und dachte, ich könnte das über das BOP-Elster Portal machen, da ich das hier gelesen hatte in der Datev-Hilfe:

 

Korrigierte OSS-Meldung / Berichtigungen

Im Vergleich zur inländischen Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), in der rückwirkende Korrekturen auch im jeweiligen zurückliegenden Meldezeitraum mit Hilfe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen sind, müssen rückwirkende Berichtigungssachverhalte im Rahmen des OSS-Verfahrens § 18j UStG in der aktuellen OSS-Umsatzsteuererklärung berücksichtigt werden.

Berichtigungen von OSS-Umsatzsteuererklärungen sind rückwirkend 3 Jahre möglich.

Welche Möglichkeiten Ihnen zur Erfassung von OSS-Retourenbuchungen bei Nutzung der Funktion Leistungsdatum in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen ab Version 11.3 (Service-Release Jahreswechsel, Bereitstellung 30.12.2022) zur Verfügung stehen, erfahren Sie im Dokument:

Wie Sie eine Transportdatei mit Berichtungen früherer Zeiträume erstellen, erfahren Sie im Dokument:

 

 

Korrekturen von Umsätzen, die vor der Registrierung zum OSS-Verfahren erbracht wurden

Korrekturen von Umsätzen, die vor der Registrierung zum OSS-Verfahren erbracht wurden, müssen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat gemeldet werden.

Beachten Sie die Informationen im Kapitel: Buchungsschlüssel 5000 / 5xxx für Korrekturen ohne Ausweis in der OSS-EU-Auswertung.

 

Auf der einen Seite kann man bis zu 3 Jahre rückwirkend über das Portal korrigieren, auf der anderen Seite sollen Umsätze vor der Registrierung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat gemeldet werden und da stehe ich auf dem Schlauch. Kann man nur über das Portal korrigieren wenn man sich, sagen wir mal, in 2021 registriert hat aber keine Umsätze gemeldet hat oder wie ist das gemeint? Falls dem so ist: ist vielleicht jemand unter euch, der mir sagen kann, wie ich die Umsätze in den beiden Ländern nachmelden kann? Ich habe das noch nie gemacht und von meinen Kolleginnen auch nicht 😞

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

sternenreiterin
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
2683 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

weiß dazu keiner irgendwas? 😪

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 8
2644 Mal angesehen

Hallo @sternenreiterin ,

 

wir bitten Sie, sich im Bezug auf die Umsetzung der Nachmeldung der Umsätze für Österreich und Niederlande (Zeitraum Dezember 2022), sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) zu wenden, da diese Meldung einen Zeitraum betrifft, welcher vor Ihrer Registrierung liegt.


Bezüglich der weiteren Umsetzung im Programm, wenden Sie sich bitte an den Service Servicekontakt anlegen .

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Colle
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
2512 Mal angesehen

Hallo

Ich wollte mal fragen, was da rausegkommen ist?

Grüße

Nicole

0 Kudos
sternenreiterin
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
2501 Mal angesehen

@Colle  schrieb:

Hallo

Ich wollte mal fragen, was da rausegkommen ist?

Grüße

Nicole


Einfach so nachmelden funktionierte nicht. Man muss die Steuern im EU-Ausland melden - d. h. sich entweder dort einen Steuerberater suchen oder über mehrere Formulare für jedes Land eine Nachmeldung machen. Als Beispiel Österreich, da muss eine Anmeldung zu FinanzOnline erfolgen, das geht nur mit einer Spezialvollmacht, die vom zuständigen Finanzamt in Deutschland bestätigt werden muss. Wenn das alles erledigt ist, kann man die Steuern über FinanzOnline nachmelden und sollte dann auch direkt zahlen. Das Handling ist für jedes Land leider anders. Niederlande waren glaub ich einfacher, da ging das über eine Plattform der dortigen Finanzverwaltung. Wie das für den Mandanten in meinem Ausgangsthread ausgegangen ist, kann ich leider nicht sagen.

0 Kudos
roscha
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
2296 Mal angesehen

Hallo miteinander,

 

ich stoße gerade zufällig hierauf und möchte nur kurz, sollte die Frage noch bestehen, anmerken, dass eine Nachmeldung für frühere Jahre bis einschl. Q3 2021 nach meiner Erfahrung über Elster Bop möglich ist, sofern die Registrierung damals rechtzeitig erfolgte.

 

Grüße

N1FAN
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
1361 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

für mich ist das Thema momentan sehr brisant und ich bitte um Hilfe.

 

Leider haben wir uns für das OSS Verfahren erst am 01.07.24 angemeldet und können nur 1 Quartal nachmelden. Das heißt ab 01.04.24. Leider haben wir auch noch die MwSt. ab dem 01.08.23-29.03.24 im EU-Ausland zu erklären. Insgesamt 13 verschiedene EU-Länder. Müssen wir uns hier in jedem einzelnen EU-Staat bei den Finanzbehörden anmelden? Gibt es keinen anderen Weg? 

 

Grüße und Danke vorab.

0 Kudos
sternenreiterin
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
1341 Mal angesehen

@N1FAN  schrieb:

Hallo zusammen,

 

für mich ist das Thema momentan sehr brisant und ich bitte um Hilfe.

 

Leider haben wir uns für das OSS Verfahren erst am 01.07.24 angemeldet und können nur 1 Quartal nachmelden. Das heißt ab 01.04.24. Leider haben wir auch noch die MwSt. ab dem 01.08.23-29.03.24 im EU-Ausland zu erklären. Insgesamt 13 verschiedene EU-Länder. Müssen wir uns hier in jedem einzelnen EU-Staat bei den Finanzbehörden anmelden? Gibt es keinen anderen Weg? 

 

Grüße und Danke vorab.


Leider kann man keine Umsatzsteuer nachmelden, wenn man sich nicht bereits früher registriert hat. Das Problem hatte ich auch und bei uns waren es Gottlob nur zwei Länder (Österreich und Niederlande). Das hat schon gut Nerven gekostet, vor allem mit dem niederländischen Finanzamt 😅 - für Österreich hat mein Mandant sich dann einen Steuerberater vor Ort gesucht, das ging nicht anders.

Wünsche viel Glück und starke Nerven bei 13 Ländern 😬 - ggf. je nach Sprachkenntnissen, kann man sich auch direkt an das ausländische Finanzamt wenden. Nach einer etwas umständlichen Registrierung und ein paar Missverständnissen hat das für die Niederlande ganz gut geklappt bei uns.

7
letzte Antwort am 10.07.2024 11:47:33 von sternenreiterin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage