Hallo zusammen,
in unserem Fall wurde für das 3. Quartal 2021 zu viel Umsatzsteuer für ein EU-Land über das OSS-Verfahren gemeldet, da in 2022 Storno-Rechnungen für diese Rechnungen erstellt wurden. Hierdurch ergibt sich ein Umsatzsteuerguthaben in dem Land. Das Guthaben wird nach unserer Recherche allerdings nicht ausgezahlt, sondern mit zukünftigen Umsatzsteuerzahlungen verrechnet. In unserem Fall beendet der Mandant jedoch sein Unternehmen, sodass es zu keinen zukünftigen Umsatzsteuerzahlungen kommen wird.
Kennt jemand eine Möglichkeit, wie das Umsatzsteuerguthaben doch erstattet werden könnte?
Vielen Dank!
Ich nutze den Beitrag um meine Erfahrungen zu teilen.
Genau damit ärgere ich mich seit vielen Monaten rum. Wenn ich die Meldung abgebe zahlt der Mandant einen Betrag für alle EU-Länder die es betrifft. Wird eine Korrektur abgegeben und die übersteigt für dieses eine EU-Land die Zahllast geht der Ärger los.
Erstattungsüberhänge muss das jeweilige EU-Land direkt an den Mandanten auszahlen Hierzu gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern eine Liste mit den Kontakdaten. Spanien scheint sich daran zu bereichern und erstattet einfach nicht die Guthaben. Litauen dagegen hat es dagegen hinbekommen und kommt seiner Verpflichtung nach und erstattet die Beträge.
Anfangs war angeblich die Technik noch nicht so weit und inzwischen bekommt man keine Reaktion mehr.
Wieso hat man dieses relativ gute System nicht bis zu Ende gedacht?! Wieso erstattet nicht das Bundeszentralamt die Guthaben und zieht dies von den Zahllasten selbst ab?! Es könnte alles so einfach sein....
Ich habe jetzt auch das Problem, dass ein Umsatz im Folgequartal storniert werden musste.
Muss jetzt aus Dänemark die Steure zurückfordern.
Wo finde ich denn die Liste beim Zentralamt ?
Wait, man kann das nicht direkt beim Bundeszentralamt machen. **bleep**
Nein leider nicht.
Dort geht nur Zahlungen. Erstattungen müssen direkt beim EU Land angefordert werden.
Da muss man erstmal rausfinden wie es in dem betreffenden Land funktioniert.
Oder es wird verrechnet wenn in den Folgemonaten in dem betreffenden Land Steuern anfallen würden.
Ich meine die Verrechnung geht nur in dem Anmeldezeitraum. D.h. haben Sie für das zweite Quartal für Dänemark ein Guthaben und im Dritten Quartal eine Zahllast dürfen/können Sie diese nicht verrechnen. Das Bundeszentralamt kassiert nur ein und verteilt an die EU-Länder aber nicht umgekert, total bescheidenes System....
Spanien schuldet unserem Mandanten immer noch 4.000 EUR und beantwortet keine Mails....
Liste der Kontaktdaten:
https://vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/contact-country_en?page=2
Könnte sein dass es nur im Anmeldezeitraum geht. Haben es noch nicht versuchen können zu verrechnen.
Habe jetzt mal Dänemark angeschrieben per Email mal sehen ob die sich melden.
Danke für den Link