Hi,
seit ca. drei Wochen streiten wir uns nun schon mit dem BZSt. Hintergrund ist, dass uns Meldungen Q4.2023 abgelehnt wurden, weil wir die USt-IDs neuer Lagerländer nach dem 10. über das BOP registriert haben. Bis einschließlich Q3.20023 war eine nachträgliche Registrierung kein Problem und unsere ursprüngliche Meldung wurde eingespielt. Dieses Quartal funktioniert das nicht. Auf eine qualitative Antwort vom BZSt warten wir aktuell seit zwei Wochen.
Das BZSt erwartet eine Neueinreichung der OSS Meldung ohne die Lieferungen aus den nachträglich gemeldeten Lagerländern. Lieferungen aus den Lagerländern sollen dann weiterhin im entsprechenden Bestimmungsland über eine lokale Registrierung in den Bestimmungsländern gemeldet werden. Aus meiner Sicht ist das allerdings leider nicht machbar, nicht effizient und vor allem falsch. Wenn ich im OSS Verfahren registriert bin, kann ich mich nicht in anderen Ländern in denen ich nicht lagere sondern nur in diese liefere, registrieren.
Hat hier jemand das gleiche Problem und vielleicht schon eine praktikable Lösung?
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben, die Kategorie FIBU wurde zugeordnet.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hier auch noch ein Beitrag von Taxdoo, momentan aber auch noch ohne Lösungsvorschlag.
Hat sich erledigt
Sagst du uns auch noch wieso?
Also es ist nur für mich gelöst, so dass ich die Meldungen endlich mit Bestätigung der Annahme übermitteln konnte. Antwort vom BZSt nach mittlerweile über sieben Wochen habe ich nicht erhalten, mehrfache Telefonate führten nur zu unterirdischen Antworten die schlichtweg einfach falsch sind.
Lieferungen aus anderen Ländern nach DE habe ich dem Wunsch des BZSt nachgegeben und über die deutsche USt-VA gemeldet. Lieferungen EU1-EU2 habe ich einfach trotzdem in der OSS Meldung verarbeitet und fiktiv sind die aus DE geliefert. Es ist nicht optimal und nicht richtig, aber zumindest landet die Steuer im richtigen Land über das richtige Verfahren. Bedeutet für mich allerdings, dass wir in Q1.24 besonders auf die Korrekturen achten müssen und diese dann auch eventuell anpassen müssen.
Mit dem BZSt habe ich auch eher schlechte Erfahrung gemacht, kaum zu erreichen und langsame Bearbeitung. Ziemlich frustrierend.
Nicht nur dass es schwer ist jemanden zu erreichen und die Bearbeitung lange dauert (das ist für mich sogar noch einigermaßen annehmbar), die Aussagen sind auch einfach falsch. Umsätze Eu1-DE über Lager Amazon wären nicht im OSS zu melden, wie sie dann zu melden sind kann man aber nicht beantworten. Es gibt angeblich keinerlei Datenweiterleitung oder Zahlungen an das deutsche FA, warum kann ich die Zahlungen und Meldungen dann im Steuerkinto sehen und erhalte Mitteilungen vom FA dazu? Leider ganz schlecht geschulte Mitarbeiter. Auch bei Nachfragen zum IOSS. Es ist traurig und erschreckend, dass das in Deutschland angestellte Fachpersonal so wenig Ahnung vom Meldeverfahren hat.