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OPOS bei nachträglicher Anlage Vorjahr

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letzte Antwort am 17.09.2018 11:38:48 von cro
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f_mayer
Fachmann
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Wir haben einen Mandanten angelegt, die Jahresbuchführung verbucht und DANACH noch das Vorjahr verbucht um Rechnungen debitorisch zu erfassen die dort gestellt wurden. Die Übergabe der OPOS-Buchungen des Vorjahres funktioniert aber nicht wie gewohnt, es kommt die Meldung #REW01858 in welcher angeboten wird den Buchungsstapel festzuschreiben um Vortragsbuchungen zu generieren. Wird versucht per "Jahresübernahme -> Daten ins das Vorjahr übergeben -> OPOS-Salden" die OPOS Buchungen zu übergeben erscheint die Fehlermeldung #REW00518 "Die Saldenübergabe ist nicht möglich, da das Folgejahr nicht durch eine Jahresübernahme am PC entstanden ist."

Ich nehme also an, dass wenn man ein vorheriges Jahr nachträglich anlegt man Buchungen dort festschreiben muss bevor eine OPOS-Übergabe an das Folgejahr erfolgt. Ich möchte fragen ob dies wirklich nötig ist.

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cro
Experte
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Hallo,

wenn man die Karewe-Jahre "rückwärts" anlegt, bleibt nur die Festschreibung um Opos-Buchungen ins Folgejahr zu bekommen.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 17.09.2018 11:38:48 von cro
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