Hallo Leute,
eben habe ich durch Zufall die Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9231362 "Einstellungen für PayPal-Buchungsvorschläge erzeugen festlegen" gefunden und darin folgenden Hinweis gefunden:
Zuordnung von Zahlungen
Geschäftspartner: Wenn eine Zuordnung über die Auftragsnummer oder Belegfeld 1 nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung zwischen Zahlung und Rechnung über den Geschäftspartner. Es wird dessen E-Mail-Adresse oder Name aus dem PayPal-Umsatz ermittelt. Für eine erfolgreiche Suche müssen die Stammdaten des Geschäftspartners im Programm vorhanden sein. Wenn der Geschäftspartner ermittelt wurde, wird der offene Posten anhand des Zahlbetrags gesucht.
Gilt das nur für PayPal oder auch für die normale Bankbuchungen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Achilleus
Hallo @Gelöschter Nutzer,
der von Ihnen angegebenen Auszug aus derInfo-Datenbank, Dok.-Nr. 9231362 gilt nicht gleichermaßen für die Bankbuchungen.
Bei Buchungsvorschlägen zu den Bankbuchungen werden folgende Daten für den Zahlungsausgleich abgeglichen:
- Auftraggebername mit der Kontenbeschriftung des Geschäftspartners
- Kundennummer mit der Debitoren- oder Kreditoren-Nummer
- IBAN aus den hinterlegten Geschäftspartner-Stammdaten
Informationen dazu erhalten Sie auch im Dokument Qualität von Bank-Buchungsvorschlägen verbessern - Dok.-Nr.: 1036446.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Zu Fragen warum hier unterschiedliche Prüfroutinen zum Tragen kommen ist wohl überflüssig oder?
Ich vermute da hat jemand einfach nicht nachgedacht, wie so oft bei der DATEV. Man kann einfach nur mit dem Kopf schütteln.
Dennoch vielen Dank für die Info.
Gruß Achilleus
Sorry Herr Martens, ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Wo haben Sie denn bei einem OPOS-Ausgleich über Bezahlung von einem Bankkonto eines Kreditinstitutes die E-Mail-Adresse des Geschäftspartners im Bezahlvorgang? Die E-Mail-Adresse habe ich auf noch keinem Kontoauszug gesehen.
Für mich ist die Programmlogik diesbezüglich daher nachvollziehbar.
Oder welches Szenario fragen Sie an?
In PayPal wird die Email-Adresse mit ausgegeben, welches ich als Bankkonto führe. Jetzt wäre es vorteilhaft, dass die PayPal-Ausgleichsroutine auch für die Bankbuchung gelten würde. Das hier aber unterschiedlich Vorgangen wird, ist für mich nicht einsichtig. Es ist halt typisch für DATEV das es wieder 2 Module gibt.
Gruß Achilleus
Im Info-Dokument Aktuelle Version von Belege online / Bank online gibt es unter Punkt 6 zu individuellen Prozessen eine aus meiner Sicht durchaus treffende Aussage. Die Aussage betrifft zwar Unternehmen online, ist aber bezüglich Ihrer Anfrage m. E. absolut auf das (Kanzlei-) Rechnungswesen übertragbar:
“DATEV Unternehmen online ist eine Standardsoftware für eine Vielzahl von Anwendern und kann daher nicht jede individuelle Anforderung erfüllen. Als solche gibt DATEV Unternehmen online eine Struktur für das Arbeiten vor.“
Mit der Varianten Paypal-Umsätze per VBA-Skript als Bankkonto einzulesen sind Sie weitgehend allein und beim klassischen Buchen von Bankkontoumsätzen wird keine E-Mail-Adresse zum OPOS-Ausgleich benötigt.
Hallo Hr. @eliansawatzki,
auf diese Antwort habe ich nur gewartet. Sie und natürlich auch die DATEV unterstellen hier aber, dass es nur einen Zahlungsdienstleister namens PayPal gibt. Und nur für diesen einen Zahlungsdienstleister wurde eine eigene neue Schnittstelle geschaffen. Neben PayPal gibt es aber noch zig andere Zahlungsdienstleister und diese wollen auch bearbeitet werden. Jeder dieser Dienstleister hat dabei seine eigenen Attribute um den OP-Ausgleich vorzunehmen.
Mit dem Bankenimport wurde seinerzeit von DATEV ein universelles und sehr gute Möglichkeit geschaffen, Zahlungsdaten zu importieren und zu verarbeiten. Hier hätte jeder halbwegs intelligente Programmierer/Entwickler auf diese Schnittstelle aufgesetzt und eine zukunftssichere und universelle Importmöglichkeit geschaffen. Dazu wäre es nur nötig gewesen, wenn die Bankdaten um ein Attribut Zahlungsdienstleister erweitert worden wären. Der OP-Ausgleich wäre dann immer der gleiche, egal ob CoBa oder PayPal, da diese ja den gleichen Datenaufbau haben. Die Prüfroutinen wären auf alle Felder zu erweitern, unabhängig ob da nun eine Email-Adressen drinsteht oder nicht. Warum soll auch das Rad 2 x erfunden werden. Meine Vermutung mit der eigenen Schnittstelle ist die, dass DATEV hier zusätzlich abkassieren kann, da es ja eben seitens DATEV keine offene Schnittstelle zum Import von PayPal-Daten gibt.
Aber zurück zu meinem Mandanten:
Mein Mandant hat im Monat ca. 2000 Ausgangsrechnungen, die über
- PayPal
- Avocado
- Stripe Payments
- und normale Banken bezahlt werden.
Bleiben wir einmal bei PayPal.
Hier ist das entscheidende Ausgleichskriterium der Transferticketcode, welches alternativ in die Auftrags-Nr. eingetragen werden soll. Der Import dieses Transferticketcode stellt keine Hürde da, aber dieser Import gilt dann für alle Ausgangsrechnungen!
Aber was mache ich den bei den anderen Zahlungsdienstleistern und Banken? Da brauche ich diese nicht, sondern die OrderID!
Hier denkt wieder die DATEV zu kurz und löst nur genau ein Problem. Alles andere wird ignoriert.
Diese ganzen Probleme hätte man nicht, wenn die PayPal-Routine in die normale Programmroutine Bankenabruf integriert wäre und der OP-Ausgleich um mögliche Meta-Informationen erweitert hätte. Damit wäre der Anwender frei in seiner Entscheidung ob er den Abruf oder den Import wählen will/muss, weil DATEV nicht alles abdeckt (andere Zahlungsdienstleister). So wurde aber genau ein Problem (PayPal) gelöst und man kann sehen wie man hunderte von Buchungen bei den anderen Dienstleistern ausgleicht.
Genau diese kurzsichtige Sichtweise zwingt mich, meinen eigene OP-Ausgleich durchzuführen, indem ich jegliche Meta-Daten sammele und die Bankendatei so erweitere, dass DATEV damit einen "Banken-OP-Ausgleich" vornehmen kann.
Auch hätte ich als Entscheider, die Zusatzfelder genutzt (s. Datensatzaufbau f. Rewe-Daten), um diese als zusätzliche OP-Ausgleichsinfos zu erweitern. Hierzu wäre es ganz einfach, wenn die Felddefinition um ein Attribut (neben der Bezeichnung) erweitert worden wäre (z. B. #OP#[Feldname]). Beim Import von Ausgangsrechnungen könnte man somit einfach diese Zusatzfelder nutzen um eventuelle Informationen nutzen zu können, die ausschließlich für den OP-Ausgleich gebraucht werden. DATEV kann doch mehrere Zusatzinfos (insg. 8 Felder stehen zur Verfügung) verwalten.
Das würde dem Anwender ein Handwerkszeug an die Handgeben, das überhaupt keine Wünsche mehr offen lassen würde. Das ist echte Zukunftsmusik.
Stattdessen, wird an einem Symptom (PayPal) rumgebastelt und dann ist gut. In der Vergangenheit gab es z. B. vermehrt Probleme mit dem Abruf der PayPal-Daten. Die Schuld trägt zwar nicht DATEV, aber der Anwender sucht sich jetzt dumm und dusselig um die Salden abzustimmen. Auch kann der Anwender nicht bequem über DATEV-Bankendatei nach Inhalten in den PayPal-Auszügen suchen. Nein, stattdessen darf er entweder die PDF-Auszüge zusätzlich herunterladen und hier suchen, oder er es macht das Online im PayPal-Portal. Alles doppelte Arbeit und unnötig,
Und wenn wir schon beim OP-Ausgleich sind:
Warum findet DATEV eigentlich keine Werte, wenn eine Rechnung mehrfach bezahlt wurde?
Es kann doch nicht so schwer sein, statt und in den OP-Werten zu suchen, die gesamte OP-Datei zu durchsuchen und wenn eine Rechnung gefunden wurde die noch offen ist, diesen vorzuschlagen mit OP-Ausgleichsdialog (Makrierungen der RgNr.) und wenn kein OP gefunden wurde, dann zumindest doch die Kundennummer vorzugeben.
Jetzt suche ich nach einer Rechnung die bereits ausgeglichen wurde und findet nichts mehr. Also raus aus der Erfassung und rein die Buchnungsübersicht damit ICH WIEDER MANUELL NACH DER KUNDENNUMMER SUCHEN KANN. Das ist die KI von DATEV.
Gruß Achilleus, der Besserwisser
Nicht aufregen Herr Martens - nur noch acht Jahre.
Ich unterstelle meines Erachtens gar nichts, sondern ich bin auf Ihre konkrete Frage eingegangen. Der Großteil Ihrer Erläuterungen im letzten Beitrag hat mit der Frage des Ursprungsbeitrages nichts gemeinsam. Insofern hatte und aufgrund Ihrer Art und Weise habe ich keine Veranlassung, darauf einzugehen.
Hallo Hr. @eliansawatzki,
ich rege mich nicht mehr auf, ich kann es nur nicht begreifen, warum bei DATEV alles so kompliziert und unüberlegt sein muss. Gott sei Dank habe ich ja meine Tools mit den ich hier zurechtkomme.