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Nutzungsdauer nicht automatisch anpassen

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letzte Antwort am 19.11.2025 10:40:02 von Monika_Miederer
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metzger
Aufsteiger
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Durch Zugänge kurz vor Ablauf der Nutzungsdauer oder nach Ablauf der Nutzungsdauer ändert das Programm mit den Hinweisen: #ANL15513 Afa Prozentsatz wurde an die Nutzungsdauer angepasst. Abschreibung wie linear beweglich! ND unterschreitet gesetzlich typisierte ND! 

 

Wie kann  ich diese Automatik verhindern ?

 

Das Problem dieser Automatik ist, dass dann auch rückwirkend alle Jahre eine andere AfA bekommen und der Anlagenspiegel nicht mehr zur Bilanz passt. EB-Werte und AfA stimmen nicht mehr für abgeschlossene Jahre.

Alexander-Hammacher
Einsteiger
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Verstehe ich das richtig; Sie Buchen bei einem Zugang in der Anlagenbuchführung quasi so, dass Sie bei einem neu erworbenen, jedoch gebrauchten Gegenstand die gewöhnliche Nutzungsdauer auswählen und dann die Zeit abziehen, die der Gegenstand schon woanders benutzt worden ist, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? 🤔

„So mancher, der sich an den Kopf fasst, greift ins Leere.“
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ww3
Fortgeschrittener
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Hallo mezger,

 

welche Bewegung legen Sie nach Ablauf der ND bzw. kurz vor Ablauf der ND an?

 

 

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metzger
Aufsteiger
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In 2019 wurde aus einem Vorsystem ein Inventar (Gebäude) angelegt mit AHK-Datum 2002.

Das Vorsystem kannte nur Jahre als Nutzungsdauer, dadurch wurde z.B. bei Gebäuden 33 Jahre erfasst und AfA-% = 3,03.

Das moniert das System und ändert ab 2020 ohne mein zutun die Nutzungsdauer auf 33/04 und AfA-% 3,00 um.

Dadurch entsteht in 2023 ein neuer Hinweis (#ANL 15521), dass die volle AfA nicht erreicht wird. Ab 2021 werden Vortragswerte jedes Jahr generiert (auch vom Programm) die zu fehlerhaften Werten führen.

 

Hinweise erwarte ich bei der Erfassung und Buchung, nicht einfach so und das Programm entscheidet für mich.

Hier erwarte ich, dass kein eigenmächtiges Ändern meiner Eintragungen (33/00 zu 33/04 usw).

Zudem kommt, dass durch Zugänge in den Jahren 2020 bis 2024 einfach die Nutzungsdauer verlängert wird, in diesem Falle bis 2040 ! 2035 läuft die Nutzungsdauer aber aus.

 

Hier kann ich nicht sauber selbst eingreifen, weil dann auch rückwirkend geändert wird und die AfA und die EB-Werte zerschossen werden. Bei einer Zugangsbuchung möchte ich entscheiden, ob der Zugang über die Restnutzungsdauer abgeschrieben wird, ein Verlängern kann doch das Programm nicht entscheiden.

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metzger
Aufsteiger
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Vor Ablauf oder nach Ablauf (Erinnerungswert 1,00 €) wird bei einem Gebäude innen eine weitere Stahlkonstruktion eingebaut. Eine Ergänzung in Höhe von 3 % zum Gebäude-AHK, also nicht so hoch, dass ein völlig neues Anlagegut entsteht, aber auch keine Instandhaltung, sondern Invest-Aufwertung.

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metzger,

 

dieser Hinweis kommt, wenn die Gesamtnutzungsdauer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweicht.

In Ihrem Fall, wenn Sie die AfA-Art 10 für Gebäude im Inventar hinterlegen, aber die ND unterschreiten durch die Eingabe 33/00. Dadurch wird das Inventar wie ein bewegliches Inventar behandelt. Korrekt ist die ND 33/04, damit die Gebäudeabschreibung gerade bei Nachaktivierungen korrekt ermittelt werden kann.

 

Monika_Miederer_2-1763544573067.png

 

Ist die Nutzungsdauer bereits abgelaufen oder wollen Sie die Nutzungsdauer durch die Nachaktivierung anpassen, dann wählen Sie im Inventar über Bewegungen anlegen die Bewegung Indiv. BMGL,Rest-ND,AfA-% und erfassen die gewünschten Daten.

 

Monika_Miederer_3-1763544678506.png

 

Diese Bewegung wirkt nicht in die Vergangenheit, sondern ab dem Wirtschaftsjahr der Erfassung.

 

Diese Informationen sind nicht ausreichend? Sie benötigen eine zu Ihrem Sachverhalt passende Lösung?

 

Dann wenden Sie sich für eine detaillierte Analyse ihres Sachverhalts an unseren Kundensupport.

 

Wie Sie einen Servicekontakt anlegen, erfahren Sie im Dokument 1004321 .

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.11.2025 10:40:02 von Monika_Miederer
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