Kann man die nichtabziehbaren Schuldzinsen bei Überentnahme irgendwo/wie in ReWe berechnen und ausgeben?
Wie üblich finde ich die Stelle im Programm nicht (falls es sie gibt) und die Hilfe ist wenig hilfreich für mich.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Berechnen können Sie die nicht abziehbaren Schuldzinsen in Einkommensteuer. Den nicht abziehbaren Betrag können Sie auf #2113 (SKR03) umbuchen.
Danke für die Antwort.
Dann müßten aber doch in Einkommensteuer Entnahmen, Zinsen etc. bekannt sein. Ich sehe nicht, wo ich die Berechnung anstoße.
Die Anlage SZ habe ich gefunden, aber die gilt doch nur für EÜR, nicht für E-Bilanz, oder irre ich?
Die Anlage SZ gilt auch für Bilanzierer, wird aber nicht elektronisch übermittelt.
und offenbar werden auch keine Daten aus der E-Bilanz übernommen, wenn ich das richtig sehe.
Dann müßten aber doch in Einkommensteuer Entnahmen, Zinsen etc. bekannt sein. Ich sehe nicht, wo ich die Berechnung anstoße.
Und Sie brauchen die kumulierten Gewinne, Verluste, Über- und Unterentnahmen seit 1999. Diese werden nicht vom Finanzamt festgestellt. Viel Spaß ...
Tatsächlich ist das Unternehmen neu gegründet und der Unternehmer hat ca 100.000 weniger entnommen als er an JÜ hatte. Also offensichtlich keine Überentnahme. Das FA fragte nach einer Berechnung, daher dachte ich - die Behörde hat immer recht - ich hätte (wie so oft im Datev-Universum) einen offensichtlichen Klick übersehen.
Anscheinend nicht. Ich habe dem FA also textlich mitgeteilt, daß mE kein Fall von §4(4a) vorläge.
Jedenfalls danke allen geantwortet habenden.