Hallo,
wir sind ein selbstbuchendes Unternehmen und nehmen die Prüfung der USt-ID-Nummer seit Jahren über das Rewe-Programm vor ohne den Haken "amtliche Bestätigung anfordern". Ist das USt-ID-Prüfprotokoll der Datev ausreichend für die seit 01.01.2021 geltende Nachweispflicht oder muss darüber hinaus noch etwas gemacht/gespeichert werden. Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @sbalkau,
die Bestätigungsanfragen der ausländischen USt-IdNr. an das BZSt über die DATEV-Rechnungswesen-Programme werden im USt-IdNr. Prüfprotokoll dokumentiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Dok.-Nr.: 1036391 - Qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durchführen.
Vielleicht, kann hier noch jemand aus Erfahrungswerten/aus der Praxis berichten.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
@sbalkau schrieb:Hallo,
wir sind ein selbstbuchendes Unternehmen und nehmen die Prüfung der USt-ID-Nummer seit Jahren über das Rewe-Programm vor ohne den Haken "amtliche Bestätigung anfordern". Ist das USt-ID-Prüfprotokoll der Datev ausreichend für die seit 01.01.2021 geltende Nachweispflicht oder muss darüber hinaus noch etwas gemacht/gespeichert werden. Danke!
Hallo,
wir bei uns nehmen eine Qualifizierte Anfrage über das Internet vor. Dazu gehen wir auf https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html
Sobald wir die einfache Abfrage gestartet haben, gehen wir weiter zur erweiterten Abfrage und drucken uns das dann aus.
Warum die erweiterte Abfrage? Ganz einfach: Jeder kann behaupten das ihm eine bestimmte UStID gehört. Die Standardabfrage schaut ja nur ob diese UStID gültig ist, nicht ob die Firmierung und Adresse passen. Und wir hatten tatsächlich schon einen Fall mit falscher UStID und es ist zu unseren Lasten gegangen...
Interessant ist hier vielleicht auch folgender Hinweis auf der Homepage selbst:
Und über Datev machen wir es aus zeitlichen Gründen nicht.
Hallo,
danke für die Info, aber das Ausdrucken über diese Internetseite ist ja seit 01.01.2021 nicht mehr möglich.
Und einfacher und schneller als über Datev geht es eigentlich nicht, da im Debitorenstamm ja schon alle Adressdaten eingegeben sind und nicht nochmal neu eingetippt werden müssen.
Meine Frage ist nur, ob das USt-Prüfprotokoll der Datev der neuen Anforderung gerecht wird und ausreichend ist.
Oder muss man doch noch selbst etwas archivieren? Und wenn man, wie im BMF-Schreiben erwähnt, einen Screenshot macht, wie archiviert man den am besten? Einfügen im Worddokument?
1. Es fehlt nur der Druck-Button. Ein Rechtsklick -> drucken geht natürlich noch immer!
2. Das kommt drauf an. Denn in datev erhalten Sie die Benachrichtigung nicht sofort, sondern mit Verzug! Das bedeutet auch, dass Sie da ein 2. Mal ran müssen. Es ist also Abwägungssache was für Sie wirklich mehr Aufwand bedeutet der auch tragbar ist. Ich als Leiter bei uns sage: Sofort ist mir lieber wie ein nachträgliches Geschenk der Erkenntnis das die ID falsch war...
3. Das Datev-Protokoll ist im Grunde nichts anderes wie die Rückmeldung auf o.g. Seite!
4. Die Dokumentation? Easy. Wir drucken das als pdf. Legen das dann in einen Ordner und heften es zur Buchung. Damit revisionssicher in Datev-RZ dokumentiert und zusätzlich eben sofort als pdf im Haus greifbar...
Okay, vielen Dank!