abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Meldung TSE ab 1.1.25

36
letzte Antwort am 14.02.2025 17:43:03 von robo64
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
igel26
Beginner
Offline Online
Nachricht 31 von 37
860 Mal angesehen

Dankeschön,  das hatte ich noch nicht gesehen 😀

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 32 von 37
833 Mal angesehen

Ich weiß schon, dass je angefangene halbe Stunde berechnet werden "müsste". 😉

 

Tu ich aber einfach nicht, ich Böser StbVV-Rebell 😈

 

Im Prinzip geht es mir primär um kleinere Nebentätigkeiten, die "kurz nebenher" bis eine Viertelstunde und ich es als unverhältnismäßig empfinde, eine halbe Stunde abzurechnen.

 

Wenn ich im Beispiel mit der TSE-Melderei bspw. 40 min benötige, berechne ich keine Stunde und das ist schon bemessbar.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 33 von 37
817 Mal angesehen

Das habe ich mir schon so gedacht, die Problemkinder sind halt immer die Grenzen 20 min statt 1/4 35 min statt 1/2 Std. 

 

Die 1/4 Std. Tätigkeiten lasse ich bis heute unter den Tisch fallen. 

 


@deusex  schrieb:

 

 

Tu ich aber einfach nicht, ich Böser StbVV-Rebell 😈

 


Wie schön dass es auch auf der Alb "Rebellen" gibt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 34 von 37
805 Mal angesehen

@bodensee  schrieb:

 

Die 1/4 Std. Tätigkeiten lasse ich bis heute unter den Tisch fallen

Nun ja, drei kleine Viertele sind trotzdem eine Flasche und vier Viertele eine Stunde . . . und diese Viertele summieren sich und es liegen irgendwann Abschlüsse "unter dem Tisch".

 

Man wägt natürlich stets ab, wo man es berechnet (C) und wo es inkludiert ist (A).

 

Es dürfte jedem einleuchten, dass die Zeit (und das Geld), das sich einer erspart, nur auf jemanden verlagert wird, denn es Zeit (und Geld) kostet. Das wird auch offen und direkt kommunziert.

 

Insbesondere geht es oftmals einfach ums "macht mal (dann erspar ich es mir)" . . . und wenn es dann eben etwas kostet und offen auf der Rechnung auftaucht, überlegt der ein oder andere vielleicht schon, ob er "etwas" nicht selbst kurz erledigt hätte ... ist auch ein wenig so ein "Erziehungsdings".

Man glaubt kaum, wie sich die "Kleinauftragslage" rapide reduziert, wenn der Halsabschneider von Steuerberater seine Leistungen abrechnet ;-).

 

Wer es sich dann leisten will, Aufgaben, die in 5 Minuten zu erledigen sind, "out-zu-sourcen" (schreckliches Wort), der bezahlt dann eben die Viertelstunde.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 35 von 37
798 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

@bodensee  schrieb:

 

Die 1/4 Std. Tätigkeiten lasse ich bis heute unter den Tisch fallen

Nun ja, drei kleine Viertele sind trotzdem eine Flasche und vier Viertele eine Stunde . . . und diese Viertele summieren sich und es liegen irgendwann Abschlüsse "unter dem Tisch".

 


Ich gehöre dann eher zu denen die selbiges Viertele obwohl das heute meistens ein fünftele geworden ist mit Weißwein aus der Pfalz, mit Rose aus der Provence oder auch mit Rotwein aus Italien /France selbst verköstigen. Auch wenn das dann in der Tat quasi das doppelte kostet - Nicht berechnet -nichts eingenommen und obendrein noch Ausgaben steuerlich nicht abzugsfähig generiert. 

 

Aber ansonsten bin ich bei Ihnen, wobei es sich bei mir mehr oder weniger herauskristallisiert hat wenn ich denn mal 1 Zeitstunde für Auskünfte oder andere Tätigkeiten brauche oder halt bei Mandant A ständig was zusätzliches zu tun ist, dann erlaube ich mir die 1 Std oder 1/2 Std. auch abzurechnen. 

 

Schönen Feierabend, wenn es denn soweit ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Patrick2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 36 von 37
376 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir wollen unseren Mandanten anbieten, die Meldung der Kassen zu übernehmen und werden die notwenigen Daten abfragen.

Da sich hier m.E. recht wenig automatisieren lässt, wird es eher eine Fleißarbeit.

 

Wir dachten an eine Pauschale von 150 Euro netto. Wir 50 Euro bekommen wir das nicht hin, dafür halten wir es zu aufwendig.

Die StBVV gibt hier u.E. keinen Richwert.

Wie geht ihr vor?

0 Kudos
robo64
Beginner
Offline Online
Nachricht 37 von 37
244 Mal angesehen

Wie gehen Sie mit dem bevorstehenden Ablauf der fünfjährigen Zertifikatslaufzeit vieler TSE-Sticks um?

 

Kasse wurde 2020 angeschafft, TSE Stick Laufzeit ca. 5 Jahre, läuft also vor dem 01.07 aus und wird daher getauscht.

Bei Außerbetriebnahme des Aufzeichnungssystems vor 01.07 muss theoretisch nichts gemeldet werden.
 
Wie ist aber die Vorgehensweise, wenn lediglich der TSE Stick getauscht wird?

 

Kasse mit alten TSE Daten melden -> TSE alt Außerbetriebnahme -> TSE neu Inbetriebnahme

oder

Kasse nur mit neuen TSE Daten melden, wenn TSE Stick vor dem 01.07 getauscht wurde?

0 Kudos
36
letzte Antwort am 14.02.2025 17:43:03 von robo64
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage