Hallo,
gibt es bereits einen Amtlichen Vordruck bei Finanzamt (Baden-Württemberg) für die Meldung des TSE Kassensystems?
Können wir die Meldung des TSE Kassensystems anderweitig an das Finanzamt ausführen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jadranka Koser
Moin,
lt. BMF-Schreiben vom 18.09.2020 (LEXinform-Dokument 7012433) ist die Mitteilungspflicht bis zur Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens ausgesetzt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Dann heißt es einfach "abzuwarten".
Viele Grüße
Jadranka Koser
Hatte ich am Wochenend direkt noch angefragt, Antwort wie von @Uwe_Lutz beschrieben:
Sobald die Möglichkeit besteht dies elektronisch zu melden, wird sich der Bundesfinanzminister - falls er vor lauter Wahlkampf dazu kommt- mit uns in Verbindung setzen.