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Mandantenübertrag > KRWE-Bestände

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letzte Antwort am 26.05.2023 15:37:32 von Antje_Naumann
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StBTH
Einsteiger
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Hallo, 

 

wir haben zwei Mandanten übernommen. Jetzt mussten bei beiden schnellstmöglich das 1. Quartal gebucht werden. 

Mandant A > Mandantennummer: 1 > Leistung: Buchführung 2023

Mandant B > Mandantennummer: 2 > Leistung: Buchführung 2023

 

Jetzt kam erst vom Vorberater der Mandantenübertrag. Jetzt konnten ja logischerweise die KRWE-Bestände nicht auf die 1 und auf die 2 übertragen werden, da ja schon 2023 angelegt wurde und auch gebucht wurde.

 

Somit wurden die Bestände erstmal wie folgt auf folgende Nummern übertragen:

 

Mandant A > Mandantennummer: 3 > KRWE 2012-2022

Mandant B > Mandantennummer: 4 > KRWE 2011-2022

 

Wie bekommen wir jetzt 1 und 3 sowie 2 und 4 zusammen?

Mein Gedanke war eigentlich folgender:

Den Bestand von 1 und 3 sichern. Dann die Leistung löschen. Den Bestand 2 und 4 auf die alte Mandantennummer (1 und 3) speichern unter und dann 1 und 3 wieder einspielen. Könnte das funktionieren oder gibt es eine andere Möglichkeit?

 

Danke.

 

 

 

Kategorie angepasst von @Kristina_Nering 

 

glasi
Fachmann
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Primanoten vom I. Quartal von 1 und 2 exportieren und in 3 und 4 jeweils importieren über Stapelverarbeitung (vorher natürlich aus dem RZ holen). 1 und 2 danach löschen. So würde ich es machen, kurz und schmerzlos.

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Ich lege mir für solche Fälle immer einen separaten Datenpfad ("Test") an, spiele  die "fremden" Bestände dort ein und seziere mir dann die Daten, die benötigt werden.

 

Dann über PN-Export (siehe Antwort von @glasi ) und dann in den "originären, einzig wahren" Bestand importieren.

 

Den Datenpfad ("Test") können Sie dann ja löschen oder aber für ähnliche Zwecke beibehalten.

 

Natürlich sind das dann "anwendungsspezifische" Fälle, die nicht in der Leistungsübersicht auftauchen.

 

Sollte aber klappen (ich hinterfrage jetzt aber nicht, ob gleicher SKR etc...)

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
308 Mal angesehen

Hallo @StBTH,

 

in der beschriebenen Konstellation (Vorberater hat bis einschließlich 2022 gebucht und übertragen, Sie haben ab 2023 gebucht) ist die von Ihnen genannte Vorgehensweise passend:

 

  1. Buchführung (und ggf. Anlagenbuchführung und Kostenrechnung) 2023 sichern und löschen
  2. vom Vorberater übertragene Buchführung bis 2022 aus dem Rechenzentrum holen und mit der Funktion Speichern unter auf die gewünschte Mandantennummer umziehen
  3. Jahresübernahme auf 2023 durchführen
  4. gesicherte Buchführung 2023 wieder einspielen.

 

Beachten Sie noch die folgenden zusätzlichen Punkte:

 

  • Falls der Vorberater einen anderen Sachkontenrahmen genutzt hat, als Sie in 2023 nutzen, führen Sie im Punkt 3 eine Jahresübernahme mit Kontenrahmenwechsel auf den von Ihnen genutzten Kontenrahmen durch.

 

  • Wenn die vom Vorberater übertragenen Daten die Programmteile Anlagenbuchführung und/oder Kostenrechnung enthalten und in 2023 diese Daten ebenfalls vorliegen, dann dürfen diese Daten beim Einspielen des gesicherten Bestandes 2023 (Punkt 4 oben) nicht mit eingespielt werden; Sie überschreiben sonst alle betreffenden Daten der Vorjahre. Hintergrund ist, dass Anlagenbuchführung und Kostenrechnung nicht wie die Fibu jahresbezogen, sondern als Gesamtbestand gespeichert werden.

 

 

  • Wenn Sie alle vom Vorberater übertragenen Daten auf Ihre Ziel-Mandantennummer übertragen und gesendet haben, löschen Sie im DATEV-Rechenzentrum die Daten auf der für den Übertrag verwendeten Mandantennummer, um eine Doppelberechnung zu vermeiden. Nutzen Sie dafür ebenfalls die Service-Anwendung Mandantenverwaltung RZ; eine Anleitung finden Sie im Dokument  Mandantendaten löschen im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ.

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.05.2023 15:37:32 von Antje_Naumann
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