Hallo liebes Forum,
wir nutzen in unserem Haus auch die Mahnfunktion. Soweit funktioniert das auch ganz gut. Aktuell stellen sich uns aber 2 Probleme:
Für Tipps jedweder Art wäre ich sehr dankbar.
Gruß Martin Schumacher
Hallo lieber Herr Schumacher,
zu Ihrer 1. Frage:
Damit Gutschriften bei der Erstellung der Mahnungen aufgerechnet werden benötigen sie eine Fälligkeit.
Tipps zur Belegfeld 2 - Erfassung
zu Ihrer 2. Frage:
Sie können die Mahnfälligkeit nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung oder nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung und Datum der letzten Mahnausgabe berechnen.
So können die Mahnfristen für die nächste Mahnstufe berücksichtigt werden, auch wenn ein Mahnlauf nicht oder verspätet durchgeführt wurde (z. B. wegen Urlaub).
Beispiele und ausführliche Informationen finden Sie hier: Mahnfristen festlegen (Berechnungslogik)
Hallo Frau Roßmeisl,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Allerdings entnehme ich Ihren antworten, dass ich meine Frage nicht präzise genug erklärt habe .
Bei Frage 1 geht es mir um folgendes:
Bei der Mahnung wird nun die Gutschrift nicht berücksichtigt. Aber wer würde denn den Mahnbetrag zahlen und den erhaltenen Gutschriftsbeleg 1 nicht abziehen? Die Gutschrift ist doch nicht erst bei Fälligkeit aufrechnungsfähig. Oder ich habe da was grundlegendes nicht verstanden?
Daher meine Frage, warum die Programmlogik hier nicht dem folgt, wie man m.E. auch "von Hand" vorgehen würde.
So muss ich bei jeder Mahnung zwingend in das OPOS-Konto schauen, ob da noch was steht, was angerechnet werden müsste.
Aktuell habe ich mir damit beholfen, manuell die Fälligkeit "herunterzusetzten". Dann wird es auch angerechnet, was auch Ihren Ausführungen entspricht. Aber das ist alles Handarbeit.
Wenn das Programm das technisch nicht hinbekommt, wäre es doch eine Unterstützung, wenn z.B. beim Kontosaldo ein Warn-Icon stehen würde, das darauf hinweist, dass Guthabenpositionen auf dem Kundenkonto bestehen.
Bei Frage 2
Auch hier habe ich die von Ihnen vorgschlagene Option bereits aktiviert, die greift m.E. aber zu kurz. Folgendes Beispiel (alles beim selben Kunden):
In obigem Beispiel erhält der Kunde aber innerhalb von drei Tagen 2 x eine Mahnung. Das ist im Hinblick auf die Kommunikation zum Kunden unschön. Hier wäre ein Mahnabstand je Kunde, nicht je Rechnung das worauf ich abziele.
Oder ist es üblich im Zweifel jeden Tag eine Mahnung zu schreiben, wenn halt jeden Tag wieder eine neue Rechnung überfällig wird?
Ich hoffe ich konnte meine Anliegen etwas besser beschreiben als zuvor.
Mit freundlichem Gruß
Martin Schumacher
Hallo @Humantechnik ,
vielen Dank, dass Sie ihr Anliegen genauer geschildert haben. Um ggf. weitere Möglichkeiten zur Bearbeitung von Mahnungen und ihre Vorschläge zu den Programmfunktionen mit Ihnen zu besprechen, wenden Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen Servicekontakt anlegen .
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG