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Liquidation einer UG

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letzte Antwort am 31.03.2026 07:49:01 von mick
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Diana_82
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine UG, hier muss ich eine Liquidationseröffnungsbilanz auf dem 01.05.2025 erstellen.

 

Wie macht ihr das? Legt ihr eine neue Mdt.Nr. an oder bleibt ihr auf der bisherigen und legt über JÜ ein neues WJ an?!

 

Mein Problem ist nämlich, dass ich sowohl Belege im DUO als auch den Kontoauszugsmanager noch benötige für die i.L..

 

Für das RumpfWJ 01.01.-30.04.25 muss ich eine KSt+GewSt-Erklärung einreichen. Wie ist das mit der USt? Gebe ich hier auch eine Zwischenerklärung ab?!

 

Kann mir hier jemand helfen?! Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

mick
Fortgeschrittener
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Ich würde es wie folgt sehen:

Du kannst die gleiche Nummer weiter nutzen.

 

Für das Rumpfjahr vom 01.01.-30.04.2025 wird ein "normaler" Jahresabschluss erstellt. Der Gewinn/Verlust daraus fließt dann in die KSt und GewSt für 2025.

 

Zum 01.05.2025 wird dann eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt.

Für den Zeitraum 01.05.2025-30.04.2026 wird dann eine Liquidationszwischenbilanz erstellt. 

Für den Zeitraum 01.05.2026-Ende wird dann die Liquidationsschlussbilanz erstellt.

 

KSt und GewSt erfolgt dann über die Ermittlung des Abwicklungsgewinn über den gesamten Liquidationszeitraumes vom 01.05.2025 bis Ende im Jahr von "Ende".

USt muss ganz normal für 2025 und 2026 abgegeben werden. In 2025 hast du dann die Werte von 01.01.25-30.04.25 + 01.05.25-31.12.25

guenther
Fachmann
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Und wie immer ganz genau prüfen, wann die Gesellschaft aufgelöst wird (30.04./01.05./02.05., je nach Wortlaut Beschluss). Laufendes WJ bis 1 Tag vor Liquidation.

 

Wenn das einmal falsch angelegt und gebucht ist, wird es nachträglich sehr schwierig, das wieder hinzubekommen.

mfg Thomas Günther
Diana_82
Einsteiger
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@mick Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Das hat mir sehr geholfen.

 

Ich habe gelesen, dass man bei KleinstKapG auf den erläuternden Bericht zur Liqu.EÖB verzichten kann. 

 

Würdest Du freiwillig einen einreichen?

 

Wenn ich die Liqu.EÖB veröffentlicht habe, mache ich ganz normal eine Buchführung - bis zum 30.04.2026. Dann erstelle ich eine Zwischenbilanz, die muss auch veröffentlicht werden?

Aber KSt+GewSt gebe ich erst nach vollständigem Ende ab (z.B. 30.09.2026)? Im Formular für das Jahr 2026?!

 

Ich habe noch 1 Webseite im Anlagevermögen - die müsste ich dann umbuchen ins Umlaufvermögen? Oder könnte ich die auch schon zum RumpfWJ-Abschluss "verschrotten"?

 

Vielen Dank vorab für die Hilfe!!

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mick
Fortgeschrittener
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Ich habe Liquidationseröffnungsbilanzen bisher ohne Bericht erstellt. Handelsrechtlich wurde diese veröffentlicht/hinterlegt und steuerrechtlich ans Finanzamt übermittelt.

 

Genau, zum 30.04.2026 wird ein Liquidationszwischenbilanz erstellt. Hier gilt auch wieder Veröffentlichung/Hinterlegung und Übermittlung ans Finanzamt. Gleiches dann bei der Liquidationsschlussbilanz.

 

KSt+GewSt für den gesamten Liquidationszeitraum. Also vom 01.05.2025 bis zu dem Tag, wo die Liquidation für beendet erklärt wird. Also beim Beispiel 01.05.25-30.09.2026 dann für das Jahr 2026.

 

Was passiert denn mit der Homepage? Die wird ja sicher abgeschaltet werden. Wenn diese noch einen Buchwert hast, muss du hier überlegen inwieweit dieser noch werthaltig ist, wenn die Homepage abgeschaltet wird. Ich wäre dann eher beim Anlagenabgang wegen "Verschrottung".

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Diana_82
Einsteiger
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Hallo @mick !

 

Danke für Deine Hilfe!

 

Die Homepage wurde abgeschaltet, sie hat einen Erinnerungswert von 0,50 €. Ich denke ich erfasse einen Anlagenabgang wegen "Verschrottung" zum 30.04.2025.

 

Noch eine Frage hätte ich: wenn ich dann die EB-Werte für die EÖB vortrage: was mache ich mit den USt-Konten?! Saldiert auf #1546, da es anteilig für den Zeitraum 01.01.-30.04.25 zu einer Erstattung kommt!? Oder werden die auf #1576, #1776 vorgetragen?! 

 

DANKE!!!

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mick
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
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@Diana_82  schrieb:

Hallo @mick !

 

Danke für Deine Hilfe!

 

Die Homepage wurde abgeschaltet, sie hat einen Erinnerungswert von 0,50 €. Ich denke ich erfasse einen Anlagenabgang wegen "Verschrottung" zum 30.04.2025.

 

Noch eine Frage hätte ich: wenn ich dann die EB-Werte für die EÖB vortrage: was mache ich mit den USt-Konten?! Saldiert auf #1546, da es anteilig für den Zeitraum 01.01.-30.04.25 zu einer Erstattung kommt!? Oder werden die auf #1576, #1776 vorgetragen?! 

 

DANKE!!!


Vielleicht hilft das weiter?

https://help-center.apps.datev.de/documents/1036907

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letzte Antwort am 31.03.2026 07:49:01 von mick
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