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Leistungsdatum zum Jahreswechsel deaktivieren

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letzte Antwort am 03.02.2021 16:33:55 von ManfredLener
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jjunker
Allwissender
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Hallo Kollegen,

 

wie stelle ich diese Bevormundung seitens der DATEV Namens Leistungsdatum ab?

 

Das geht nur im Rahmen des Jahreswechsel bis der erste Buchungssatz im neuen Jahr mit Leistungsdatum erfasst wird. Soweit bin ich schon.

 

An welcher Stelle ich welchen Haken wegnehmen muss finde ich leider nicht :-(. Kann mir da mal jemand weiterhelfen? Vielleicht mit einem Screenshot und eine Menükette.

 

Danke und beste Grüße aus München,

 

JJunker

MVP 
cro
Experte
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Z.B. in Karewe beim buchen:

cro_1-1610023330252.png

 

 

jjunker
Allwissender
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*Autsch* wenn das so einfach war...

MVP 
bgoergens
Beginner
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Ich würde auch gerne wissen, wie man das Leistungsdatum abschalten kann. Wir haben das Problem, dass der Import eines Mandanten aus Sage kommt und dort funktioniert die Unterscheidung 16%/19% USt anhand unterschiedlicher Konten und nicht anhand des Leistungsdatums. Auch kann Sage das Leistungsdatum nicht übergeben nach DATEV. Leider verursacht der Leistungsdatum-Zwang jede Menge Fehler und Probleme. Die Buchungen die 16% haben, haben in DATEV dann 19% und umgekehrt.

 

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jjunker
Allwissender
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wenn Sie über ASCII importieren die Spalte Leistungsdatum einfach nicht mit importieren. 🤔

MVP 
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bgoergens
Beginner
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Hilft ja nicht, da die Buchungen ja dann beim normalen Import falsch sind, wie gesagt 16% wird als 19% importiert und umgekehrt.

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bgoergens

 

wie man das Leistungsdatum wieder abschalten kann, hat @cro ja bereits dargestellt. 

 

Was meinen Sie mit "Leistungsdatum-Zwang"? Jeder Sachverhalt kann auch über die entsprechenden Konten bzw. mit den passenden Steuerschlüsseln abgebildet werden. Das Leistungsdatum kann man bei Ein- und Ausgangsrechnungen lediglich als weitere Alternative verwenden. 

 

Natürlich ist es sinnvoll, wenn in einer "zuliefernden" Software mit dem gleichen Kontenplan und der gleichen Buchungslogik gearbeitet wird bzw. die dortige Export-Schnittstelle eine entsprechende Überleitung vornimmt. 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
ManfredLener
Aufsteiger
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@Marco_Lachmann  schrieb:

 

 

Natürlich ist es sinnvoll, wenn in einer "zuliefernden" Software mit dem gleichen Kontenplan und der gleichen Buchungslogik gearbeitet wird bzw. die dortige Export-Schnittstelle eine entsprechende Überleitung vornimmt. 


Es ist nicht nur sinnvoll, es müsste eigentlich ein MUSS sein. Hinterher beschwert man sich wieder bei DATEV, weil bei der Verarbeitung von von extern importierten Daten irgendwelcher Mist rauskommt. Vielleicht ist das ein Grund, warum es so viele Restriktionen bei den DATEV-SSt´s gibt.

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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letzte Antwort am 03.02.2021 16:33:55 von ManfredLener
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