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Kostenstellen ändern in festgeschriebenen Stapeln?

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letzte Antwort am 23.03.2017 13:42:41 von Andrea_Koller
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etl-moser
Beginner
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Wir haben für jeden LKW eine eigene Kostenstelle. Durch einen Unfall ist ein LKW nicht mehr gefahren und hatte daher auch keine Kosten mehr.

Wurde aber zu spät an die Buchhaltung weitergegeben. Inzwischen ist der Buchungsstapel festgeschrieben, aber es laufen noch Kosten auf diese Kostenstelle. Sollten woanders hin gebucht werden.

Frage: Geht das nur durch eine Generalumkehr oder besteht eine andere Möglichkeit?

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 7
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Eine Änderung ist nur durch Umbuchungen/Stornierungen möglich.

Festgeschriebene Buchungssätze dürfen niemals nachträglich geändert werden.

Deshalb sind Notizen dann auch für die Ewigkeit, da diese in den Buchungssätzen sind, und nicht zu den Buchungsätzen (leider! )

Gruß A. Martens

DATEV-Mitarbeiter
Karin_Halle
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Moser,

wenn Sie die geänderte Kostenstelle auch in den Auswertungen der Finanzbuchführung sehen möchten, ist das Korrigieren nur über Generalumkehrbuchungen möglich.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, Buchungen ausschließlich in der Kostenrechnung zu stornieren oder zu korrigieren. FIBU-Buchungen werden hierbei nicht verändert oder erzeugt. Dafür steht Ihnen in der Kostenrechnung die Funktion "Storno- und Korrekturbuchungen erzeugen" zur Verfügung.

Im Informations-Dokument Kostenrechnung Buchungen korrigieren finden Sie im letzten Kapitel Buchungen nur in der Kostenrechnung berichtigen, wenn der Buchungsstapel festgeschrieben ist eine ausführliche Beschreibung dazu.

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070250.

Freundliche Grüße

DATEV eG

Karin Halle

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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theo
Meister
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Deshalb sind Notizen dann auch für die Ewigkeit, da diese in den Buchungssätzen sind, und nicht zu den Buchungsätzen (leider! )

Weshalb die Funktion auch kaum brauchbar ist  (≠ Notizen = Handakte = beschlagnahmefrei)

in dubio pro theo
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wielgoß
Experte
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Hallo,

nur zur Klarstellungen bzw. Vermeidung von Missverständnissen:

Gemeint sind hier vermutlich die Zusatzinformationen zu einem Buchungssatz - diese sind Bestandteil des Buchungssatzes und können nach Festschreibung der jeweiligen Buchungsstapel nicht mehr geändert werden.

Hiervon sind die (Konto-)Notizen zu unterscheiden - diese können jederzeit geändert und gelöscht werden.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Guten Tag Frau Halle,

wir haben momentan noch die Testversion von DAtEV Mittelstand pro mit Auftragswesen und steigen nächste Woche auf die Vollversion inklusive Lohnvorerfassung um. Das Modul Rechnungswesen folgt zeitnah.

Wir haben bereits alle Rechnungen aus dem bisher genutzen Programm in DATEV übertragen und erst danach die Kostenstellen erstellt. Jetzt ergeben sich folgende Fragen:

- Können die Ausgangsrechnungen jetzt noch den Kostenstellen zugeordnet werden? Bei den ab jetzt erstellten ist es offentlich wie es funktioniert, jedoch die schon erfassten...

- Werden die angelegten Kostenstellen dann bei der EInführung von Rechnungswesen aus dem Auftragswesen übernommen?

Freundliche Grüße

Sven Huber

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DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Koller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Huber,

bitte setzen Sie sich mit unserem Programmservice für Auftragswesen in Verbindung

unter Tel. +49 911 31931301, um Ihre Anfrage abschließend zu klären.

Mit freundlichem Gruß

Andrea Koller

DATEV eG

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letzte Antwort am 23.03.2017 13:42:41 von Andrea_Koller
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