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Kostenrechung und Anlagenbuchhaltung

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letzte Antwort am 23.03.2023 13:30:51 von alexanderonline
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Hoerner
Einsteiger
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Guten Tag,

 

es gibt ja die Möglichkeit in der Anlagenbuchhaltung bzw. im Inventar beim jeweiligen Wirtschaftsgut (WG) eine Kostenstelle zu hinterlegen, um so die AfA automatisch in der Kostenrechnung zu zu ordnen.

 

Ich habe aktuell folgendes Problem: Es gibt WG die nicht in der Kostenrechnung zugeordnet werden sollen. Wenn bei diesen WG im Inventar keine Kostenstelle hinterlegt ist (was ja so beabsichtigt ist), werden die entsprechenden AfA-Beträge auf die Sammelkostenstelle 9999 gebucht und müssen dort monatlich berichtigt/ storniert werden.

 

Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Lösung einzelne WG in der Anlagenbuchhaltung/ im Inventar so zu schlüsseln, dass diese eben nicht automatisch in die Kostenrechnung übernommen werden und damit auch nicht auf Kst. 9999 gebucht werden.

 

Vielen Dank für Feedback.

 

Freundliche Grüße

Robert Hörner

RAHagena
Meister
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Nachricht 2 von 4
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@Hoerner  schrieb:

Gibt es eine Lösung einzelne WG in der Anlagenbuchhaltung/ im Inventar so zu schlüsseln, dass diese eben nicht automatisch in die Kostenrechnung übernommen werden und damit auch nicht auf Kst. 9999 gebucht werden.


Eine halbe Lösung wäre die Verwendung einer dummy-Kostenstelle, dann findet die Zuordnung zu 9999 nicht mehr statt, in die Kostenrechnung gehen die Kosten trotzdem? Vielleicht gibt es eine Kostenstelle, die nicht ausgewertet wird?? Habe ich noch nie probiert... 

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
364 Mal angesehen

Hallo Herr Hörner,

 

ja, es gibt eine Möglichkeit, aber nicht über das einzelne Inventar, sondern über ein individuelles Anlagekonto in der Anlagenbuchführung.

 

  • Inventare, die nicht in die Kostenrechnung fließen sollen, sind über ein individuelles Anlagekonto zu erfassen.
  • Für dieses individuelle Anlagekonto wird über Stammdaten | Anlagenbuchführung | Buchungssatzsteuerung für die Normalabschreibung ein individuelles Abschreibungskonto verwendet.
  • Dieses individuelle Abschreibungskonto können Sie über Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Relevante Konten ausklammern. Damit wird dieses individuelle Abschreibungskonto nicht in die Kostenrechnung übernommen und fließt somit auch nicht auf die Sammelkostenstelle 9999.

 

Wir können hier nur eine allgemeine Vorgehensweise beschreiben. Wenn Sie eine auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Lösung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport für die Anlagenbuchführung.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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alexanderonline
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
331 Mal angesehen

 

hallo Hörner, 

 

dieses Phänomen gibt es immer wieder: Buchhaltung arbeitet und "denkt" nach HGB und der Controller in der Kostenrechnung "tickt anders". Insbesondere bei den Abschreibungen und den amtlichen AfA Tabellen - vollkommen zu Recht, wie ich finde. 

DATEV bietet dafür die Variante, einen weiteren Bereich "Kalkulatorik" anzulegen, dann kann man dort eigene Stapel erfassen bzw. von Anlag andere Nutzungsdauern berechnen lassen usw.   Bin ich kein großer Freund, das ist mir mit HGB und STR schon meist (nervig) genug (doppelte EB-Werte, AfA-Buchungen usw.) und "lohnt" sich hierfür nicht. 

 

Ich würde Ihnen folgendes vorschlagen, im Grunde die dummy Variante von @RAHagena 

Legen Sie eine weitere Kostenstelle z.B. 9997 an und ordnen Sie dieser die entspr. WG zu.  

In den Auswertungen der Kostenrechnung (Chefübersichten, Konsolidierungen) müssen Sie etwas "nacharbeiten":

Legen Sie fürs Controlling neue Konsolidierungen / Chefübersichten etc. an, bei denen Sie die 9997 auslassen. 

( Tipp: Chefübersichten - kann man kopieren! 👍 Stammdaten, rechte Maustaste osä! ausprobieren ! )

So bekommen Sie die Ergebnisse für den Controller (eben ohne diese AfAs bzw. alles was Sie sonst noch darauf buchen)  

 

Vorteil: 

  • Sie haben dann eine "echte" Fehlerkostenstelle 9999: alles was falsch bzw. nicht zugeordnet ist (und noch aufgeräumt werden sollte!). 
  • Dazu ihre 9997 mit dem Unterschied zwischen HGB-Buchhalter und Controller. 
  • Buchhaltung & Anlag : bleibt alles "wie gehabt" (keine indiv. Anlag Buchungssätze, zusätzlichen AfA Konten)
  • Kostenrechnung kann und macht "beides"
    • Der Buchhalter in Ihnen stimmt seine Kost (incl. 9997) weiter mit der BWA ab
    • Der Controller macht was er will .... und für schlauer hält  🤡 

 Na ?  viel Spaß !  😏

 

Grüße Alexander

 

 

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letzte Antwort am 23.03.2023 13:30:51 von alexanderonline
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