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Kostenpflichtig senden: Kommt das jetzt überall?

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letzte Antwort am 16.09.2022 09:06:07 von einmalnoch
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Gelöschter Nutzer
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Beim Übertragen der E-Bilanz lautet der Button statt "Senden" nun "Kostenpflichtig senden":

 

HeikeWolf_1-1662969242445.png

 

 

Was soll der Quatsch, kommt das nun überall: ESt, USt, GewSt, ReWe Vorläufe, .....?

Wie viele Stunden für Entwicklung, Programmierung und Qualitätskontrolle wurden für diese tolle Information, dass unsere Genossenschaft  nicht gemeinnützig tätig ist, aufgewandt?

 

In Rechnungswesen verschoben, Kategorie Jahresabschluss ergänzt.

mkinzler
Meister
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Wird eine gesetzliche Vorgabe sein. So kann auch niemand sagen, er hätte es nicht gewusst,.

Gelöschter Nutzer
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also auch beim Lohnsenden und ....

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wwinkelhausen
Meister
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Beim Bundesanzeiger fallen ja noch andere Kosten als die von DATEV an. Daher ist es wahrscheinlich umgestellt worden.

Dinosaurier
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andrereissig
Allwissender
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@mkinzler  schrieb:

Wird eine gesetzliche Vorgabe sein. So kann auch niemand sagen, er hätte es nicht gewusst,.


Ja, das ist bestimmt aus dem Verbraucherrecht rübergeschwappt:

 

Schutz vor Kostenfallen: Diese Bestell-Buttons sind zulässig (onlinehaendler-news.de)

 

Schutz gegen Kostenfallen im Internet ("Buttonlösung") | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)

Live long and prosper!
metalposaunist
Unerreicht
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Viel interessanter finde ich 1M die Rechnungsprüfung. Da kann man sich die Zusatzkosten in Excel darstellen lassen und dann muss man jedes Senden mit jeder FiBu prüfen aka jeden Kanzleimitarbeiter fragen, ob das stimmt? Da bei DATEV noch nicht alles im Bereich Rechnungsstellung automatisiert ist, bin ich da (leider) sehr skeptisch. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr @Dirk_Jendritzki,

zur Verschiebung des Beitrags in ReWe:

Meine Frage bezog sich auf alle Übertragungen ans RZ, die Kosten auslösen. Also auch Steuern, Lexinform oder Lohn ... Ohne jetzt eine Bestätigungsorgie anzuregen (bitte nicht) , müsste der Hinweis auf entstehende Kosten ja dann überall erscheinen und dem Image als Genossenschaft schaden ...  

einmalnoch
Experte
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@andrereissig  schrieb:

@mkinzler  schrieb:

Wird eine gesetzliche Vorgabe sein. So kann auch niemand sagen, er hätte es nicht gewusst,.


Ja, das ist bestimmt aus dem Verbraucherrecht rübergeschwappt:

 

Schutz vor Kostenfallen: Diese Bestell-Buttons sind zulässig (onlinehaendler-news.de)

 

Schutz gegen Kostenfallen im Internet ("Buttonlösung") | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)


Wobei der Preis dann noch zu nennen wäre. Kostenpflichtig steht in den AGB und der Preis in der Preisliste. Im B2B muss das der Anwender wissen.

 

Also, wenn dann richtig, also mit Nennung des Preises. Ansonsten Beschäftigung für Manuela und Manuel.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 16.09.2022 09:06:07 von einmalnoch
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