Ein Mandant hat zwei Dauerkarten (Sitzplatz Tribüne) für den regionalen Bundesligisten gekauft. Die Karten sollen privat, mit Arbeitnehmern sowie mit Geschäftskunden genutzt werden. Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP Logen - ETL ist mir bekannt, aber das hilft mir ja erst im zweiten Schritt, wenn es um die Aufteilung der Kosten für Geschäftspartner geht.
Weiß jemand, ob ich die Kosten (analog Bewirtungskosten) nach einem pauschalen Schlüssel auf privat/Mitarbeiter/Geschäftskunden aufteilen kann? Ansonsten wäre mein Ansatz nämlich gerade, dem Mandanten eine entsprechende Liste vorzubereiten und die Aufteilung im Jahresabschluss vorzunehmen. Auf welchem Konto "parke" ich die Kosten dann am Besten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es scheint mir unwahrscheinlich, dass es da einen pauschalen Schlüssel gibt, meiner Ansicht nach ist der Unterschied zu groß, hier kann ja ganz leicht eine vollständige private Nutzung vorliegen.
Blöde Frage, könnte man nicht die Kosten pro Spiel ausrechnen? Im zweiten Schritt würde ich dann anfragen, zu wie vielen Spieler eine (und welche) betriebliche Nutzung belegt werden kann.
@f_mayer schrieb:Blöde Frage, könnte man nicht die Kosten pro Spiel ausrechnen?
Ja, das wäre dann Schritt 1a, 1b ist die Aufteilung. Wobei es sich um einen Einzelunternehmer handelt, wenn der Chef mit seiner (angestellten) Frau hin geht, dürfte es in der Prüfung also eher Privatnutzung sein.
Ich habe für den Mandanten leider auch keine Erfahrungswerte, an denen man eine Vorab-Aufteilung festmachen könnte. Daher wird mir wohl nichts Anderes übrig bleiben als die Kosten erstmal zu "parken" (auf welchem Konto?) und nachträglich aufzuteilen. Die Saison 2024/2025 hat ja noch nicht angefangen. 😉
Man "parke" auf ARAP und lasse den Mandanten monatlich die Liste mit der FiBu einreichen und teilt dann entsprechend monatlich die Auflösung des ARAP auf. Zum einen ist das sowieso für 37b in der LSt notwendig. Zum anderen können sonst formale Probleme mit der Anerkennung der Unterlagen bestehen.
Bei uns hat ein Mandant VIP-Dauerkarten über einen Sponsoring- Vertrag bekommen. Zu irgendeiner Prüfung wurde sich dann zu der Aufteilung geäußert (Hier aber keine AN mit beteiligt).
Anteil Werbung 40%
Anteil Bewirtung 30%
Anteil Eintrittsberechtigung (als privat gewertet) 30%.
Steht im BMF-Schreiben vom 22.08.2005, BStBl 2005 I S. 845
Hier noch der link zum NWB-Artikel: https://datenbank.nwb.de/Dokument/245966/