Hallo,
ich habe bei einem neu übernommenen Mandanten ein Problem.
Die beiden letzten Vorberater haben die USt fehlerhaft nach vereinnahmten statt nach vereinbarten Entgelten angemeldet (von 2016 bis 2021), obwohl die Umsatzgrenzen des § 20 weit überschritten waren. Leider wirkt sich das natürlich bei diesem Mandanten aus, weil das Geschäftsmodell auf Ratenzahlungen beruht und damit im Entstehungsjahr zu wenig USt angemeldet wurde, in den Folgejahren zuviel.
Ich muss nochmal recherchieren, wie die Rechtsfolgen genau sind, vermute aber, dass eine Korrektur nach § 153 AO angezeigt ist.
Kann Kanzlei-ReWe irgendwie dabei unterstützen, den korrekten USt-Betrag zu ermitteln?
Ich befürchte, dass das nicht geht.
Daher ist mein Plan, mir die einzelnen Umsatzkonten der Jahre in Excel zu ziehen, die jeweils korrekte USt zu berechnen und die USt-Erklärungen zu korrigieren. Verfahrensrechtlich wird das auch noch ein Spaß werden. Zuerst muss ich aber die technische Seite hinkriegen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Möglichkeit
- Datensicherung erstellen
- alle Buchungsvorläufe sowie Stammdaten Debitoren / Kreditoren exportieren
- höchsten Jahre löschen
- Jahresübernahme durchführen, Stammdaten anpassen
- Vorläufe sowie Stammdaten Debitoren / Kreditoren einlesen
Hallo @Steuerberater_DO,
eine automatisierte Unterstützungsmöglichkeit, den korrekten USt-Betrag zu ermitteln, gibt es in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen nicht.
Mehr Informationen zur Umstellung von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung erhalten Sie hier 1030738.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG