Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Ich habe den Monat Dezember abgeschlossen und die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt. Der Mandant schickt mir nun noch Informationen die den Monat Dezember betreffen. Ich lege nun einen neuen Buchungsstapel "Nachbuchungen Dezember" an (Zeitraum 01.12.2015-31.12.2015). Ich buche meine Geschäftsvorfälle. Führt die Anlage und Festschreibung des Buchungsstapels zu einer automatischen Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung? Oder geschieht dies nur, wenn die Geschäftsvorfälle die Umsatzsteuer betreffen?
Lieben Dank!
Gruß NIN
Die Anlage eines Vorlaufs und das Buchen bewirkt zunächst einmal gar nichts, was die automatische Umsatzsteuervoranmeldung angeht.
Sobald Sie allerdings die Daten senden bzw. auch die Umsatzsteuervoranmeldung neu übertragen, fließen Ihre Nachbuchungen mit in die Voranmeldung ein. Sofern Sie vorher bereits über das Rechenzentrum für den Voranmeldungszeitraum Daten übermittelt haben und das Rechenzentrum diese Daten auch bereits an die Finanzverwaltung übermittelt hat, wird die neue Anmeldung mit Berichtigungskennzeichen übermittelt. Sofern die alte Voranmeldung noch nicht an das Finanzamt übermittelt ist, werden die alten Daten überschrieben und nur die neue Voranmeldung wird ohne Berichtigungskennzeichen übermittelt (da es ja noch keine Übermittlung gab).
Sofern Sie die Voranmeldung über das Telemodul und nicht über das RZ übermitteln, müssen Sie selbst das Berichtigungskennzeichen setzen bzw. es nicht setzen.
Vgl. auch hier:
Oder
UStVA - Authentifizierungsverfahren bei der Elektronischen Datenübermittlung
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage.
LG