Hallo! Ich habe folgende Frage: Ich habe den Monat Dezember abgeschlossen und die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt. Der Mandant schickt mir nun noch Informationen die den Monat Dezember betreffen. Ich lege nun einen neuen Buchungsstapel "Nachbuchungen Dezember" an (Zeitraum 01.12.2015-31.12.2015). Ich buche meine Geschäftsvorfälle. Führt die Anlage und Festschreibung des Buchungsstapels zu einer automatischen Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung? Oder geschieht dies nur, wenn die Geschäftsvorfälle die Umsatzsteuer betreffen? Lieben Dank! Gruß NIN
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