Hallo,
könntet ihr mir bitte mitteilen, auf welches Konto ich am Besten eine Konventionalstrafe für unseren Mitarbeiter buch im SKR04.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Yvonne
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich wäre für #6645.
Begründung: §4 Absatz 5 Nr. 8 EStG
Moin,
eine Konventionalstrafe ist doch eher eine vertraglich vereinbarte Strafe und keine Strafe oder Geldbuße, die von einem Gericht oder eine Behörde festgesetzt wird. § 4 Absatz 5 Nr. 8 EStG greift daher m.E. nicht.
Zu klären wäre m.E. erst einmal ist es eine Einnahme, weil der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Konventionalstrafe zahlen soll (dann wohl eher sonstiger betrieblicher Ertrag - 4830 z.B.).
Oder übernimmt der Arbeitgeber eine Konventionalstrafe des Arbeitnehmers? Dann müsste geprüft werden warum und ob ggf. ein geldwerter Vorteil anzunehmen ist. Buchung dann entweder als Personalkosten oder -wenn im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers- als sonstiger betrieblicher Aufwand.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
vielen Dank für die schnelle Antwort, dann ist 4830 richtig.
Viele Grüße