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Konventionalstrafe SKR 04

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letzte Antwort am 19.07.2022 13:41:30 von Yvi1
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Yvi1
Beginner
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Hallo,

 

könntet ihr mir bitte mitteilen, auf welches Konto ich am Besten eine Konventionalstrafe für unseren Mitarbeiter buch im SKR04.

 

Vielen Dank.

 

Liebe Grüße

 

Yvonne

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Ich wäre für #6645.

 

Begründung: §4 Absatz 5 Nr. 8 EStG

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

 

eine Konventionalstrafe ist doch eher eine vertraglich vereinbarte Strafe und keine Strafe oder Geldbuße, die von einem Gericht oder eine Behörde festgesetzt wird. § 4 Absatz 5 Nr. 8 EStG greift daher m.E. nicht.

 

Zu klären wäre m.E. erst einmal ist es eine Einnahme, weil der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Konventionalstrafe zahlen soll (dann wohl eher sonstiger betrieblicher Ertrag - 4830 z.B.). 

 

Oder übernimmt der Arbeitgeber eine Konventionalstrafe des Arbeitnehmers? Dann müsste geprüft werden warum und ob ggf. ein geldwerter Vorteil anzunehmen ist. Buchung dann entweder als Personalkosten oder -wenn im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers- als sonstiger betrieblicher Aufwand.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Yvi1
Beginner
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Nachricht 4 von 4
1759 Mal angesehen

Moin,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort, dann ist 4830 richtig.

 

Viele Grüße

 

 

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letzte Antwort am 19.07.2022 13:41:30 von Yvi1
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