Bislang haben wir standhaft mit Zuordnungstabellen gearbeitet und da waren selbstverständlich alle UST- Konten entweder als Forderung oder Verbindlichkeit ausgewiesen.
Bei der E- Bilanz ärgert mich sein Ewigkeiten das Konto: VST Folgejahr #1548, welches nach DATEV- Standard hier wohl nicht dazu gehört.
Frage:
Wie kann ich bei den Kontenzwecken Mandantenübergreifend einstellen, daß dieses Konto auch in die Summe der UST- Konten eingegliedert werden soll?
Wir nutzen die Kanzlei- Kontenbeschriftungen.
Hallo @martinkolberg,
um ein Konto individuell unter einer anderen Position auszuweisen, müssen Sie dem Konto einen entsprechenden Kontenzweck zuweisen.
Kontenzwecke für den Ausweis im Gruppensaldo zur Umsatzsteuerforderung oder Umsatzsteuerverbindlichkeit finden Sie im Dokument Umsatzsteuerforderungen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten – Ausweis im Jahresabschluss ändern in Kapitel 4.1.
Individuelle Kontenzwecke können Sie von einem Mandantenbestand in den anderen Mandantenbestand importieren. Die Vorgehensweise finden Sie im Dokument Kontenzwecke exportieren und importieren .
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Gibt es bereits eine Lösung, ohne dass ich alle Mandanten einzeln bearbeiten muss?
Mein Ziel:
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten erwarte ich, dass bei
- "Umsatzsteuerzahllast"
auch die Konten 1790, 1791 und das Konto 1548 berücksichtigt werden.
Natürlich sollte das auch funktionieren, wenn das Vorzeichen wechselt.
Gibt es ein Tutorial, das Schritt für Schritt erklärt, wie das korrekt erfasst wird? Idealerweise ein fertiger Export, den ich einfach verwenden kann. Ich möchte vermeiden, durch Unwissenheit falsche Kontofunktionen bei allen Mandanten individuell einzurichten, die später zu Problemen führen.
Wo liegt das Problem?
Für den UST-Abgleich benötige ich diese Konten mit der entsprechenden Summe aus dem System.
PS: Im Bilanzbericht wird der Wert durch eine automatische Kalkulationstabelle erläutert.
Hallo @martinkolberg,
die in meinem vorherigen Beitrag geposteten Dokumente beschreiben die Vorgehensweise im Allgemeinen.
Speziell für Ihren Sachverhalt gibt es keine fertig zugeschnittene Lösung.
Für eine individuelle Lösungen können Sie sich gerne an unseren DATEV-Auftragsservice wenden.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss