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Kontenzwecke Kanzleiweit anpassen (Umstellung von Zuordnungstabellen)

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letzte Antwort am 20.11.2023 16:32:57 von martinkolberg
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martinkolberg
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Bisher haben wir in all unseren Einzelunternehmen konsequent auf Zuordnungstabellen zurückgegriffen, die in Form von Kanzlei-Vorlagen perfekt auf das individuelle Buchungsverhalten zugeschnitten sind.

 

Besonders hervorzuheben sind dabei:

  • Eine umfassende Aufschlüsselung der Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Gehaltsüberzahlungen (#1740), die als sonstige Forderungen ausgewiesen werden.
  • Die Konten 1700 und 1500, die je nach Vorzeichen im Bericht entweder als Verbindlichkeit oder Forderung erscheinen.
  • Die Umsatzsteuer-Forderung bzw. Verbindlichkeit, die als ein Posten inklusive Vorsteuer-Folgejahr und #1791 Umsatzsteuer Vorjahre behandelt wird.

Bei der Erstellung der E-Bilanz erfordert es stets erheblichen Aufwand, die Bilanzsumme nach Kontenzwecken so anzupassen, dass sie mit unserer Bilanzsumme nach Zuordnungstabellen übereinstimmt. Dies betrifft insbesondere Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonten mit umgekehrtem Vorzeichen oder die "Vorsteuer im Folgejahr".


Es wäre äußerst bedenklich, wenn diese Unstimmigkeiten die Basis für den Bilanzbericht bilden würden, den der Mandant erhält und der vom Finanzamt zur Erläuterung der komprimierten E-Bilanz-Posten herangezogen wird.


Frage:

Wann wird es möglich sein, die Kontenzwecke kanzleiweit zu optimieren, sodass nicht jede Überzahlung im Lohnbereich das System durcheinanderbringt?

Die Konten 1501 und 1701 werden oft als Verrechnungskonten bei der Konsolidierung verwendet, die sich dann natürlich aus der Kiste heraus ohne Umbuchung auf NULL saldieren müssen.

Manuelles Umbuchen ist ausgeschlossen, da unsere Mitarbeiter gewissenhaft arbeiten und eine manuelle Intervention alles durcheinanderbringen würde.

Forderung:

  • Kanzlei-Kontenzwecke oder engagierte DATEV-Mitarbeiter, die die "Kontenzwecke aus der Kiste" so gestalten, dass sie auch mit S-H-Kippern umgehen können und die Umsatzsteuer reibungslos funktioniert.
  • Alternative: Beibehaltung der Zuordnungstabellen für Bilanzbericht und Arbeitsblätter. Dass die Steuerberechnung und alle anderen Programmverbindungen nach Kontenzwecken erfolgen, ist bereits seit Langem umgesetzt.
  •  

Hinweis: Der Bilanzbericht wird von uns bei Einzelunternehmen als kanzleiinterne Arbeitshilfe und Dokumentation genutzt, die der Mandant erhält. Dieser Bericht geht üblicherweise nicht an Behörden.

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @martinkolberg,

 

nachfolgend Antworten 🙂.

 


@martinkolberg  schrieb:

Wann wird es möglich sein, die Kontenzwecke kanzleiweit zu optimieren, sodass nicht jede Überzahlung im Lohnbereich das System durcheinanderbringt?


Die angesprochenen Konten 1740 (SKR03) / 3720 (SKR04) Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, 1500 (SKR03) / 1300 (SKR04) Sonstige Vermögensgegenstände und 1700 (SKR03) / 3500 (SKR04) Sonstige Verbindlichkeiten werden im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ab dem Wirtschaftsjahr 2022 bei Soll-Saldo im Posten "sonstige Vermögensgegenstände" und bei Haben-Saldo im Posten "sonstigen Verbindlichkeiten".

Das Problem ist also bereits gelöst ✔️👍. Auch in der E-Bilanz.

 

Im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen und im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken mit Wirtschaftsjahr 2021 und kleiner kann es allerdings noch auftreten (Sonstige Aktiva).

 

Übrigens: Wir haben die Abfrage nicht nur für das drei Konten/Kontenzwecke geändert, sondern für Zahlreiche. Weitere Informationen (insbesondere in den PDF-Dateien):  Zusätzliche Konten mit doppelter Saldoabfrage und Wechselkonten (Dok.-Nr. 1023371)

 


@martinkolberg  schrieb:
  • Die Umsatzsteuer-Forderung bzw. Verbindlichkeit, die als ein Posten inklusive Vorsteuer-Folgejahr und #1791 Umsatzsteuer Vorjahre behandelt wird.

Aktuell weisen wir alle Umsatzsteuer-Konten bzw. Vorsteuer-Konten unter einem Posten aus (Aktivseite oder Passivseite). Sodass die Zahllast bzw. Erstattung auch im Jahresabschluss ersichtlich ist.

Weshalb möchten Sie denn die Vorsteuer fürs Folgejahr bzw. die Umsatzsteuer für die Vorjahre alles in einem Posten ausgewiesen haben? Möchten Sie die Gesamtforderung der Umsatzsteuer zeigen?
Im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ist das nicht möglich.

 

 


@martinkolberg  schrieb:

Die Konten 1501 und 1701 werden oft als Verrechnungskonten bei der Konsolidierung verwendet, die sich dann natürlich aus der Kiste heraus ohne Umbuchung auf NULL saldieren müssen.


Wenn Sie die identische Kontonummer mit identischen Kontenzwecken verwenden, müssen sie sich auf Null saldieren. Auch bei denen zwei Konten wurde die Abfragelogik ab dem Wirtschaftsjahr 2022 geändert.

 


@martinkolberg  schrieb:
  • Kanzlei-Kontenzwecke oder engagierte DATEV-Mitarbeiter, die die "Kontenzwecke aus der Kiste" so gestalten, dass sie auch mit S-H-Kippern umgehen können und die Umsatzsteuer reibungslos funktioniert.
 

Wie bereits geschrieben haben wir die Abfragen für zahlreiche Konten geändert. Kanzlei-Kontenzwecke analog zu einem Kanzlei-Kontenrahmen sind aktuell nicht in Planung. Bezüglich der Umsatzsteuer siehe meine Frage oben, da habe ich Ihre Absicht dahinter noch nicht zu 100 % verstanden. Gerne etwas erläutern 🙂.

 


@martinkolberg  schrieb:
  • Eine umfassende Aufschlüsselung der Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Ich weiß leider nicht wie detailliert sie aufgeschlüsselt haben. In der Gliederungstiefe "Groß (erweiterte Gliederung)" sind die Kosten schon umfassender aufgeschlüsselt. Darüber hinaus, haben Sie im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken die Möglichkeit eine individuelle Postengliederung mit individuellen Unterposten sich zu erstellen. Weitere Informationen: Unterposten einfügen und bearbeiten in der Jahresabschlussauswertung (Dok.-Nr. 1027271)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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martinkolberg
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@Lukas_Rudolph  schrieb:

Hallo @martinkolberg,

 


@martinkolberg  schrieb:
  • Kanzlei-Kontenzwecke oder engagierte DATEV-Mitarbeiter, die die "Kontenzwecke aus der Kiste" so gestalten, dass sie auch mit S-H-Kippern umgehen können und die Umsatzsteuer reibungslos funktioniert.
 

Wie bereits geschrieben haben wir die Abfragen für zahlreiche Konten geändert. Kanzlei-Kontenzwecke analog zu einem Kanzlei-Kontenrahmen sind aktuell nicht in Planung. Bezüglich der Umsatzsteuer siehe meine Frage oben, da habe ich Ihre Absicht dahinter noch nicht zu 100 % verstanden. Gerne etwas erläutern 🙂.

 


@martinkolberg  schrieb:
  • Eine umfassende Aufschlüsselung der Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Ich weiß leider nicht wie detailliert sie aufgeschlüsselt haben.


Umsatzsteuer:

 

Wir haben den Bilanzbericht mit Hilfe der Zuordnung so gebaut, daß unter dem Posten: Umsatzsteuerverbindlichkeit- bzw. Forderung vollautomatisch wirklich alle Posten erläutert sind und auch die in der USTE zu deklarierende Abschlusszahlungen der verschiedenen Jahre korrekt angedruckt wird.

In diesem Block gehört beim Einzelunternehmer hier auch die VST- Folgejahr und die OSS- Verbindlichkeiten.
Das ist das vollautomatische 4- Augen- Prinzip, welches natürlich auch bei Abweichlern funktioniert.

 

Es geht soweit, daß wir in der GUV "Rechtsberatung" bzw. "Buchhaltung und Abschlußkosten" aus gutem Grunde separat ausweisen. KFZ- Steuen sind hier Fahrzeugkosten, Posto, Büro, Telefon, Nebenkosten Geldtransit, usw. alles separat, so daß nichts mehr manuell erläutert werden muß.

 

Uns ist bekannt, daß viele Dinge manuell angepasst werden können. 
Niemand hier hat aber Lust das bei 100 Mandanten durchzuziehen und darauf zu achten, daß die Jährlichen Änderungen am Standard dann überall nachgepflegt werden.

Daher warten wir darauf, daß doch noch Kontenfunktionen Kanzleiweit gepflegt werden können.

 

Bitte lassen Sie uns die aktuellen Möglichkeiten, denn aufgrund der überspannten Personallage hat hier niemand  die Zeit, allen neu zu bauen, dann diverse individuell kanzleiweit angelegte Konten passen nicht in das Standard- schema. Kein Problem in der E- Bilanz bzw. den Steuerverknüpfungen, aber im Bilanzbericht, der zum Mandanten geht, wünschen wir eine kompakte Darstellung der GUV auf einer Din a 4- Seite

Beispiel:

martinkolberg_0-1700494288744.png

 

Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, die aktuelle Zuordnungstabelle in eine individuelle BWA umzubauen, die dann im Erläuterungsteil zur Bilanz ausgegeben werden kann. 

Stand heute müßte ich Manuela bitten in stundenlanger Kleinarbeit eine Kalkulationstabelle zu bauen, die genau das baut, was wir aktuell per Zuordnungstabelle als GuV nutzen.

Damm muß Manuela alle bestehenden Berichte per Musterbericht neu erstellen und alle individuellen Dinge manuell einpflegen. Wir rechnen damit, daß Manuele damit gut 1/4 Jahr lang beschäftigt ist, bis alle Mandanten auf die neue Form umgestellt sind und de neue Bericht mindestens den selben Inhalt hat, wie der aktuelle Bericht nach ZOT. Wo ist der Mehrwert für die Kanzlei?

 

 

 

 

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letzte Antwort am 20.11.2023 16:32:57 von martinkolberg
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