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Kontenzweck geändert und Übernahme AVEÜR

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letzte Antwort am 30.09.2024 16:25:25 von Monika_Miederer
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NinaJ
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Hallo, kann mir jemand helfen?

 

Es geht um # 570, welches standardmäßig in die Anlage AVEÜR unter Finanzanlagen - Andere übernommen wird.

 

Dieses Konto sollte aber unter Finanzanlagen - Anteile an Unternehmen etc., für deren Erträge das Teileinkünfteverfahren [...] gilt.

 

Ich bin der Meinung, dass ich den Kontenzweck entsprechend geändert habe, aber bei der Anlage AVEÜR Übernahme erscheint es nicht richtig. 

 

DATEV Neustart habe ich probiert.

 

Wo könnte der Fehler liegen?

 

 

 

 

 

Kontenzweck.jpg

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @NinaJ,


um einen Ausweis in der Anlage AVEÜR unter Anteile an Unternehmen (Teileinkünfteverfahren) zu erhalten, sind bestimmte Konten zu verwenden (Kontenbereich 530 bis 534). Es reicht hier nicht aus, nur den Kontenzweck eines des Kontos 570 zu verändern.

 

Schönen Tag

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
NinaJ
Fortgeschrittener
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Achso 😕 danke.

 

Welchen Hintergrund hat dann die Änderung des Kontenzwecks in diesem Programmteil?

 

Die Konten 530-534 sind bezeichnet mit "Wertpapiere", das ist in meinem Fall nicht richtig. 

 

Ich habe mich dafür entschieden, Konto 570 zu belassen und in der Anlage AVEÜR die Zuordnung über das Drop Down Menü zu ändern.

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @NinaJ,

 

eine Änderung des Kontenzwecks dienst hauptsächlich für einen korrekten Ausweis in den Auswertungen.

 

Sie können sich ein Konto im Kontenbereich 530 bis 534 aussuchen und einfach die Beschriftung an Ihren Sachverhalt anpassen. Dann klappt auch die Programmverbindung zur Anlage AVEÜR. 

 

Damit ersparen Sie sich das manuelle Ändern in der Anlage AVEÜR.

Und in den Folgejahren müssen Sie nicht daran denken.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
f_mayer
Meister
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Nur zum Verständnis, für die Übergabe nach AVEÜR sind die Kontonummern relevant und nicht die Kontenzwecke? Für die EÜR selbst werden aber die Kontenzwecke abgefragt, oder? Ich muss gestehen, ich hätte angenommen, dass die Übergaben komplett über kontenzwecke funktionieren.

 

Gibt es ein Hilfedokument mit welchem man nachvollziehen kann, welche Übergabe nach welchem Kriterium erfolgt?

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @f_mayer,


Kontenzweckänderungen greifen bei den Programmverbindungen.


Bei EÜR-Beständen greifen Kontenzweckänderungen aber nur mit der neuen Programmverbindung zu DATEV EÜR Steuern.

 

DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern: Überblick

 


Schönes Wochenende

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
NinaJ
Fortgeschrittener
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Danke

 


 

Sie können sich ein Konto im Kontenbereich 530 bis 534 aussuchen und einfach die Beschriftung an Ihren Sachverhalt anpassen. Dann klappt auch die Programmverbindung zur Anlage AVEÜR. 

 

Damit ersparen Sie sich das manuelle Ändern in der Anlage AVEÜR.

Und in den Folgejahren müssen Sie nicht daran denken.

 


 

Ok, bei der Neuanlage werde ich das machen. Nur das Umbuchen in der ANBU ist mir jetzt zu umständlich.

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f_mayer
Meister
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Wird das noch korrigiert, so dass auch bei der bisherigen Datenübergabe direkt an das Steuerprogramm auf die Kontenzwecke abgestellt wird oder ist das ein voraussichtlicher Dauerzustand?

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @f_mayer,

 

Nein, die Zukunft für EÜR-Bestände liegt in der neuen Programmverbindung zu DATEV EÜR Steuern.

 

Schöne Grüße

 

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
8
letzte Antwort am 30.09.2024 16:25:25 von Monika_Miederer
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